Eine Steuererklärung.
Freitag, 06.04.2018 12:59 von | Aufrufe: 291

Steuer auf zuckerhaltige Getränke in Großbritannien in Kraft

Eine Steuererklärung. © Stadtratte / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

LONDON (dpa-AFX) - Fans von süßen Softdrinks drohen in Großbritannien höhere Preise. Seit Freitag wird dort eine Steuer auf Getränke mit zugesetztem Zucker erhoben. So will die Regierung gegen Übergewicht bei Kindern vorgehen, denn diese nehmen rund ein Fünftel ihres Zuckers allein durch Cola und Limonade zu sich. Das eingenommene Geld soll dem Schulsport zu Gute kommen.

Belastet werden zunächst die Hersteller. Ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter müssen sie eine Sonderabgabe von 18 Pence (gut 20 Cent) zahlen, bei mehr als acht Gramm Zucker im Getränk werden 24 Pence fällig.

Erhoben wird die Steuer nur auf Getränke, denen Zucker zugesetzt wird, und nicht etwa auf Fruchtsäfte oder zuckerfreie Limonaden. Die Regierung rechnet im ersten Jahr mit Einnahmen von umgerechnet rund 275 Millionen Euro. Ähnliche Steuern gibt es auch in den skandinavischen Ländern, in Frankreich, Ungarn und Mexiko.

Auch in Deutschland fordern Verbraucherorganisationen wie Foodwatch eine Abgabe für überzuckerte Lebensmittel. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) warnte zuletzt allerdings vor einfach klingenden Lösungen. "Es mag zwar sein, dass der Zuckergehalt in manchen Produkten sinkt. Das gilt aber nicht automatisch für den Gesamtkaloriengehalt", sagte sie. Sie wolle eine "Gesamtstrategie" zum Reduzieren von Fett, Zucker und Salz angehen.

Immer mehr Supermärkte haben bereits angekündigt, die Rezepturen ihrer Eigenmarken freiwillig zu ändern. Auch Coca-Cola (Coca-Cola Aktie) will den Zuckergehalt seiner Limonaden in Europa bis 2020 durchschnittlich um 10 Prozent verringern. In Großbritannien sind Fanta und Sprite bereits weniger süß./tam/DP/fba


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