Flaggen der SPD bei einer Demonstration.
Montag, 11.12.2017 17:09 von | Aufrufe: 357

SPD will Verbot von Glyphosat-Mitteln in Deutschland

Flaggen der SPD bei einer Demonstration. © SilviaJansen / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD will ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln durchsetzen, die den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat enthalten. Ein entsprechender Antrag werde diese Woche in den Bundestag eingebracht, sagte die Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles am Dienstag in Berlin. "Wir hoffen, dass es an dieser Stelle auch im Interesse der Gesundheit der Menschen in Deutschland einen Fortschritt gibt und sich die Union dem nicht versperrt."

Zwischen Union und SPD war es zu heftigem Streit gekommen, weil der geschäftsführende Agrarminister Christian Schmidt (CSU) gegen den Willen der SPD für eine Verlängerung der Glyphosatzulassung auf EU-Ebene gestimmt hatte. Bis zur Bildung einer neuen Regierung ist die alte Regierung aus Union und SPD geschäftsführend weiter im Amt.

Da es derzeit in Deutschland aber keine feste neue Koalition gibt, die in der Regel geschlossen im Bundestag abstimmt, könnte die SPD nun gegen den Willen der Union mit anderen Parteien Mehrheiten suchen, um mit nationalen Verschärfungen den Glyphosatgebrauch einzuschränken. Einige Experten halten den Stoff für möglicherweise krebserregend./ir/DP/stk


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

26,325
+0,32%
Bayer AG Chart
Monsanto Company Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News