Seitenansicht eines Ryanair-Jets.
Donnerstag, 03.11.2016 12:18 von | Aufrufe: 318

Sonderkonditionen für Ryanair in Lübeck beschäftigen BGH

Seitenansicht eines Ryanair-Jets. pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Angebliche Vergünstigungen für die Billig-Fluglinie Ryanair am Flughafen Lübeck haben am Donnerstag bereits zum zweiten Mal den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Der inzwischen 14 Jahre lange Rechtsstreit geht zurück auf eine Klage des Konkurrenten Air Berlin, der Flüge ins nahe gelegene Hamburg im Programm hat. Die Fluggesellschaft will die Hansestadt Lübeck zwingen, die gewährten Vorteile offenzulegen. Air Berlin hält die Leistungen für unzulässige staatliche Beihilfen, die Ryanair zurückerstatten soll.

Der Fall wird dadurch verkompliziert, dass es am Lübecker Flughafen nach zwei Insolvenzen gar keinen Linienflugbetrieb mehr gibt. Ryanair hatte sich im Juli 2014 von dort zurückgezogen. Wegen des Verdachts der Beihilfen hatte die EU-Kommission bereits 2007 ein Prüfverfahren eröffnet, es gibt aber bis heute keine Entscheidung.

In Karlsruhe geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Stadt trotzdem zumindest schon einmal die Fakten auf den Tisch legen muss. Die Richter dürften dabei wohl auch klären, inwieweit eine vorläufige Einschätzung der EU-Kommission für deutsche Gerichte bereits bindend ist. Ob das Urteil im Laufe des Tages oder erst später verkündet wird, blieb zunächst offen (Az.: I ZR 91/15).

2011 hatte der BGH entschieden, dass das Verfahren wegen der Prüfung durch die EU-Kommission nicht auszusetzen sei. Seither war der Fall auch schon beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg./sem/DP/stb


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