Die Flagge von Großbritannien.
Donnerstag, 22.02.2018 18:38 von | Aufrufe: 291

Sinn-Fein-Chefin: Brexit und Karfreitagsabkommen sind nicht vereinbar

Die Flagge von Großbritannien. pixabay.com

LONDON (dpa-AFX) - Die neue Parteichefin der irisch-katholischen Sinn Fein, Mary Lou McDonald, hält den britischen EU-Austritt für unvereinbar mit dem Friedensabkommen in Nordirland. Das sagte McDonald am Donnerstag vor Journalisten in London. Mit dem Abkommen wurde 1998 der jahrzehntelange Bürgerkrieg zwischen Katholiken und Protestanten im britischen Nordirland beendet.

Durch den geplanten EU-Ausstieg Großbritanniens könnte eine befestigte Grenze zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland entstehen. Das weckt Befürchtungen, der Konflikt könnte wieder aufflammen. Offiziell wollen das alle Seiten verhindern, doch ein Austritt Londons aus der Zollunion würde Grenzkontrollen wohl unvermeidbar machen.

Forderungen von Brexit-Befürwortern, das Karfreitagsabkommen zu überdenken, bezeichnete McDonald als "zutiefst schockierend und verantwortungslos".

Das Karfreitagsabkommen sieht vor, dass die beiden größten protestantischen und katholischen Parteien gemeinsam die Regionalregierung stellen. Doch die Gespräche zwischen Sinn Fein und der protestantische DUP sind seit mehr als einem Jahr erfolglos.

Die 48-jährige McDonald übernahm Anfang Februar die Leitung von Sinn Fein von Langzeit-Chef Gerry Adams. Anders als Adams gilt sie als unbelastet aus dem Bürgerkrieg./cmy/DP/tos


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News