Ein Regal mit Kosmetikartikeln. (Symbolbild)
Donnerstag, 25.05.2017 04:45 von | Aufrufe: 265

Shiseido-Aktie gewinnt 13,50 Prozent

Ein Regal mit Kosmetikartikeln. (Symbolbild) © Chai_pagchong / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

Im Wertpapierhandel brilliert zur Stunde das Wertpapier von Shiseido (Shiseido Aktie). Das Wertpapier verteuert sich heute deutlich.

Der Anteilsschein von Shiseido gehört heute mit einem Preisanstieg von 13,50 Prozent zu den stärksten Werten des Tages. Aktuell zahlen Investoren an der Börse für das Papier 32,71 US-Dollar. Gegenüber dem Nikkei liegt die Aktie von Shiseido damit klar vorn. Der Nikkei kommt derzeit nur auf 19.743 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,66 Prozent. Der heutige Kursanstieg könnte im höchsten Schlusskurs enden, den die Shiseido-Aktie jemals verzeichnete. Das bisherige Allzeithoch notiert vom 22. Mai 2017. Seinerzeit ging das Wertpapier von Shiseido zu einem Preis von 29,19 US-Dollar aus dem Handel.


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Nikkei 225
VU8XQ6
Ask: 2,49
Hebel: 20,52
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VU8XM1
Ask: 5,16
Hebel: 6,40
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VU8XQ6,VU8XM1,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

37.437,18
-0,91%
Nikkei 225 Realtime-Chart
24,45
-2,55%
Shiseido Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Shiseido Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News