SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 8 Prozent Vergütung

Mittwoch, 25.05.2016 17:55 von DGAP - Aufrufe: 350

DGAP-News: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Sonstiges SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 8 Prozent Vergütung 25.05.2016 / 17:52 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein-Inhaber erhalten 7 Prozent Grundvergütung plus 1 Prozent variable Vergütung Bayreuth. Anleger, die den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH (International Securities Identification Number: DE000A1XFUZ2, Wertpapier- Kenn-Nummer: A1XFUZ), in ihrem Depot haben, erhalten am 27. Mai 2016 eine 7prozentige Grundvergütung sowie ein Prozent variable Vergütung (bezogen auf den Nennbetrag der Genussscheine), d.h. insgesamt eine Vergütung von 8 Prozent. Da es sich bei dem Wertpapier um einen Genussschein handelt, werden unterjährig keine Stückzinsen berechnet. Die Auszahlung der vollen gewinnabhängigen Vergütung ist möglich, weil das gemeinnützige Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 einen entsprechenden Jahresüberschuss erzielt hat. Die Berechnung und Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Paragraphen 5 und 6 der Genussscheinbedingungen des geltenden Wertpapierprospekts (in der Fassung vom 29. April 2014). Ansprechpartner für weitere Informationen: SeniVita Sozial gGmbH Sebastian Brunner Unternehmenskommunikation Unternehmenskommunikation Eberhard Jach Tel: 0175/5604673 Wahnfriedstraße 3 E-Mail: sebastian.brunner@brunner- communications.de 95444 Bayreuth Tel: 0921/507087-30 E-Mail: jach.e@senivita.de
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