Mehrere Whiskeyfässer (Symbolbild).
Donnerstag, 22.02.2018 05:22 von | Aufrufe: 305

Schwäbische Schnapsbrenner hoffen auf Erfolg im Whisky-Streit

Mehrere Whiskeyfässer (Symbolbild). pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Ob der Begriff "Glen" in Verbindung mit Whisky typisch schottisch ist, wird am Donnerstag (9.30 Uhr) der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erörtern. Sein Schlussantrag ist meist wegweisend für das Urteil, das in einigen Wochen erwartet wird. Geklagt hatte der schottische Whisky-Verband SWA gegen ein Produkt der Waldhornbrennerei in Berglen bei Stuttgart. Deren Whisky heißt "Glen Buchenbach". Der Streit vor verschiedenen Gerichten läuft schon seit fünf Jahren (Az.: Rechtssache C-44/17).

Die Waldhornbrennerei ist nicht die erste Destille, die von der SWA verklagt wird - aber die erste, bei der der Streit bis vor den EuGH geht. Knackpunkt ist das gälische Wort "Glen", das so viel bedeutet wie "schmales Tal" oder "Schlucht". Nach Ansicht der Scotch Whisky Association weist "Glen" im Namen von Whisky darauf hin, dass er aus Schottland kommt.

Das sehen die Inhaber der kleinen schwäbischen Brennerei anders, zumal auf dem Etikett klar vermerkt ist: "Glen Buchenbach - Swabian Single Malt Whisky" und: "Hergestellt in den Berglen"./axa/DP/zb


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