Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der getgoods.de AG zur Interessensbündelung

Dienstag, 19.11.2013 15:10 von DGAP - Aufrufe: 1253

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Insolvenz/Stellungnahme Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der getgoods.de AG zur Interessensbündelung 19.11.2013 / 15:07
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SdK rät Inhabern von Anleihen der getgoods.de AG zur Interessensbündelung Die getgoods.de AG hat am 15. November 2013 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht in Frankfurt (Oder) Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Das Gericht eröffnete daraufhin das vorläufige Insolvenzverfahren und bestellte Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Von diesem Antrag sind neben den Aktionären der im Freiverkehr notierten getgoods.de AG (WKN 556060) vor allem auch die Inhaber der im Jahr 2017 fälligen Anleihe (WKN A1PGVS) betroffen. Aufgrund des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens ist davon auszugehen, dass die Anleihe nicht mehr am 2. Oktober 2017 zurückbezahlt werden wird und in Zukunft auch keine Zinszahlungen mehr geleistet werden. Die negative wirtschaftliche Entwicklung der getgoods.de AG kam relativ überraschend. Kurz zuvor vermeldete der Vorstand des Betreibers von mehreren Internetshops noch relativ positive Umsatzzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2013 und bekräftigte durch die Akquisition von zwei Internetshops auch die zukünftigen Wachstumsziele. Die nun eingetretene Zahlungsunfähigkeit kam daher aus Sicht der SdK eher überraschend, da auf ein solches Risiko in den Finanzberichten und Meldungen zuvor nie hingewiesen worden ist. Dass dieses Risiko jedoch neben dem Vorstand auch mehreren größeren Investoren bekannt gewesen sein sollte, zeigen die bereits in den Monaten zuvor stark rückläufigen Kurse der von der Gesellschaft emittierten Wertpapiere. Sowohl der Aktienkurs als auch der Kurs der Anleihe entwickelte bereits vor der Insolvenzantragsstellung stark negativ. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. geht davon aus, dass in diesem Zusammenhang eventuell Gesetzesverstöße vorliegen und rät daher den betroffenen Inhabern von Aktien und Anleihen der getgoods.de AG, sich eventuell von einem Fachanwalt hinsichtlich eventuell vorhandener Schadensersatzansprüche beraten zu lassen. In Bezug auf das Insolvenzverfahren bietet die SdK betroffenen Anleiheinhaber an, sich auf Ihrer Internetseite unter http://www.sdk.org/getgoods.php für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren. Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und alle Betroffenen über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Ferner wird die SdK die Interessen der Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden. München, den 19. November 2013 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der getgoods.de AG! Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Daniel Bauer Tel: 089 / 2020846-17 E-Mail: bauer@sdk.org Ende der Finanznachricht
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19.11.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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