Wolfgang Schäuble (CDU).
Mittwoch, 15.02.2017 15:11 von | Aufrufe: 198

Schäuble: Steuerschwellen bei Managergehältern 'nicht trivial'

Wolfgang Schäuble (CDU). Foto: Kuebi = Armin Kübelbeck (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wolfgang_Schaeuble_05.jpg), „Wolfgang Schaeuble 05“, Zuschnitt von ARIVA.DE, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat in der Koalitionsdebatte über eine Begrenzung von Managergehältern auf die Hürden für die diskutierten Steuerschwellen verwiesen. Eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managervergütungen sei nicht trivial, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin. Dies müsse verfassungsrechtlich gut begründet sein. Auch gebe es Abgrenzungsprobleme. In einem möglichen Gesetzgebungsverfahren müssten die steuerlichen Aspekte sehr sorgfältig geprüft werden.

Gehälter sind grundsätzlich als Betriebsausgaben beim Fiskus steuerlich absetzbar. Zu den Abgrenzungsproblemen gehört etwa die Frage, warum Vorstandsbezüge anders behandelt werden sollen als etwa Millionengehälter von Fußballern. Die Union hatte sich zuletzt offen gezeigt, eine steuerliche Gesetzesverschärfung mitzutragen - auch, um im Wahlkampf nicht der SPD das Feld zu überlassen. Das Thema ist aber weiter strittig.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht den Ansatz vor, dass die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Management-Vergütung entscheiden soll. Schäuble hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber dann tätig werden könnte, wenn die Wirtschaft eine angemessene Ausgestaltung der Gehälter nicht selbst regeln könne. Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Vorschläge der SPD-Fraktion vom Januar unterstützen.

Die SPD will im März einen Gesetzesentwurf vorlegen. So sollen Vorstandsgehälter nur noch bis zu einer Höhe von 500 000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem will die SPD ein Maximalverhältnis der Vergütung von Managern zum Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer festlegen. Eine gesetzliche Gehaltsobergrenze ist dagegen aus rechtlichen Gründen nicht geplant./sl/DP/stb


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