Valartis Group AG / Sanierung der liechtensteinischen Valartis Finance Holding AG erfolgreich umgesetzt - Finalisierung des Sanierungsplanes der Valartis Group AG Ende November erwartet . Verarbeitet und übermittelt durch Nasdaq Corporate Solutions. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Source: Globenewswire
Das Fürstliche Landgericht in Liechtenstein hat mit heutigem Entscheid das Gesuch um Aufhebung des Konkursaufschubes der Valartis Finance Holding AG nach dem erfolgreichen Abschluss des Sanierungsprozesses[1] bewilligt. Die Valartis Finance Holding AG ist die liechtensteinische Finanzholding der Valartis Group AG, Baar. Sie hat nach dem Vollzug der Verkaufstransaktion der liechtensteinischen Bankengruppe (Closing) am 20. September 2016[2] alle ausstehenden Verbindlichkeiten bedient und ist heute vollständig saniert und schuldenfrei. Auf dieser Basis kann auch die Valartis Group AG ihren Sanierungsplan finalisieren und das Gesuch um Aufhebung der Nachlassstundung beim Kantonsgericht Zug einreichen.[3] Der Entscheid des Kantonsgericht Zug wird für Ende November erwartet.
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Generalversammlung 2017 16. Mai 2017
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Die Valartis Gruppe ist eine international tätige Finanzgruppe mit Standorten in der Schweiz, in Luxemburg sowie in Moskau und St. Petersburg. Valartis Group AG (Baar, Schweiz) ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert. Die weitergeführten Aktivitäten umfassen die Bereiche Finanzdienstleistungen, Immobilienprojekte und Private Equity.
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[1] s. auch Medienmitteilung vom 16. November 2015: Valartis Group AG, Baar, in provisorischer Nachlassstundung: Gesuch um definitive Nachlassstundung wird heute eingereicht;
http://www.valartisgroup.ch/de/News-Medien/News-Medienmitteilungen/
[2] s. auch Medienmitteilung vom 21.9.2016: "Vollzug der Übernahme der Valartis Bank (Liechtenstein) AG durch die Citychamp Watch & Jewellery Group Ltd. - letzte Vorbedingung für erfolgreiche Umsetzung der Sanierungspläne erfüllt."; http://www.valartisgroup.ch/de/News-Medien/News-Medienmitteilungen/
[3] Gegenwärtig wurde die Nachlassstundung in der Schweiz bis 23. November 2016 gewährt.
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