Sangui BioTech International Inc.: - SastoMed schließt Vertriebsvereinbarung für die Türkei; - Granulox erhält Produktzulassung in Kuweit

Mittwoch, 21.12.2016 10:45 von DGAP - Aufrufe: 251

DGAP-News: Sangui BioTech International Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges Sangui BioTech International Inc.: - SastoMed schließt Vertriebsvereinbarung für die Türkei; - Granulox erhält Produktzulassung in Kuweit 21.12.2016 / 10:43 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Sangui BioTech: - SastoMed schließt Vertriebsvereinbarung für die Türkei - Verbindliche Festabnahmemenge vereinbart - Granulox erhält Produktzulassung in Kuweit Witten, 21.12.2016: Nach der erfolgreichen Anbindung der Vertriebsgebiete Südostasien und Russland im Oktober dieses Jahres konnte nunmehr die SastoMed GmbH, an die die Sangui BioTech GmbH die weltweiten Vertriebsrechte für das Wundspray Granulox lizenziert hat, auch für die Türkei eine Vertriebspartnerschaft eingehen. Mit der SAF Pharma Health Services S.A. (SAF) konnte ein leistungsfähiger Partner für die Einführung von Granulox in diesem wichtigen Territorium gewonnen werden. Wie schon mit Zuellig Pharma für Südostasien und der MDP Group für Russland konnten auch mit der SAF garantierte Festabnahmemenge für die Türkei vereinbart werden. Hierbei wird die SAF innerhalb der nächsten fünf Jahre, im Gleichklang mit dem zu erwartenden Verlauf des Zulassungs- und Erstattungsverfahren, jährlich ansteigende Mindestmengen mit einem Gesamtvolumen im hohen fünfstelligen Bereich beziehen. "Mit der Türkei konnte ein weiteres, vielversprechendes Vertriebsgebiet mit 78 Mio. Einwohner an einen ambitionierten Partner vergeben werden. Der Umstand, dass wiederum Mindestabnahmemengen vereinbart werden konnten, verdeutlicht erneut das Vertrauen unserer Partner in eine erfolgreiche Markteinführung von Granulox", freut sich Michael Sander, Geschäftsführer der SastoMed GmbH. Im Dezember konnte des Weiteren das Produktzulassungsverfahren für Granulox in Kuweit erfolgreich abgeschlossen werden. Die Produktzulassung ist wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Vertrieb von Granulox. Damit wurde Granulox erstmals in einem islamischen Staat zugelassen. "Diese Zulassung verdeutlicht, dass die Vermarktung von Granulox auch in Staaten möglich ist, die aufgrund religiöser Usancen eigentlich Vorbehalte gegenüber Produkten haben, die porcine Inhaltsstoffe enthalten. Die überragenden Leistungen sowohl in klinischer als auch in gesundheitsökonomischer Sicht haben die Behörden vor Ort überzeugt und geholfen, Einschränkungen zu überwinden. Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall, der unsere Bemühungen in anderen muslimisch geprägten Staaten, wie zum Beispiel Indonesien, unterstützt", ordnet Michel Sander ein. Sangui BioTech International, Inc. ("SGBI") ist eine Holding-Gesellschaft, deren Aktien auf OTCQB (www.otcmarkets.com: SGBI) und im Freiverkehr der Börsen Berlin und Hamburg-Hannover (www.boersenag.de: SBH) gehandelt werden. Ihr Geschäftszweck ist die Mittelbeschaffung und die Sicherung des Zugangs zum Kapitalmarkt für die Unternehmen der Sangui-Gruppe. SanguiBioTech GmbH ist eine neunzigprozentige Tochtergesellschaft der Sangui Biotech International, Inc. Weitere Informationen: Sangui Biotech International, Inc. Thomas Striepe Fax: +49 (2302) 915 191 E-Mail: info@sangui.de Einige Aussagen in dieser Mitteilung betreffen Erwartungen für die Zukunft, enthalten Schätzungen künftiger Betriebsergebnisse oder finanzieller Umstände oder machen andere in die Zukunft gerichtete Feststellungen. Ob diese Aussagen sich bewahrheiten, hängt von vielen bekannten Risiken, unerwarteten Entwicklungen, Unsicherheiten oder anderen Faktoren ab, die dazu führen können, dass die künftig tatsächlich eintretende Entwicklung von diesen Zukunftserwartungen wesentlich abweicht. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf einer Vielzahl von Variablen und Annahmen. Zu der Vielzahl wichtiger Risiken, die zu Abweichungen von den hier getroffenen Aussagen führen können, gehört unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Fähigkeit des Unternehmens, hinreichende Finanzmittel für die künftige Geschäftstätigkeit zu erlangen. Wörter wie "glauben", "schätzen", "planen", "erwarten", "beabsichtigen" oder "vorhersagen", andere Formen dieser Wörter oder vergleichbare Ausdrücke sollen erkennen lassen, dass es sich um in die Zukunft gerichtete Aussagen handelt. Das Unternehmen übernimmt keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Verpflichtung, die hier getroffenen Aussagen zu korrigieren oder an veränderte Bedingungen und Entwicklungen anzupassen.
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