Ein Flugzeug von Ryanair.
Montag, 15.01.2018 07:22 von | Aufrufe: 250

Ryanair & Co. bescheren Fraport Passagierrekord in Frankfurt

Ein Flugzeug von Ryanair. pixabay.com

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Antritt von Ryanair und das Wachstum von Großkunden wie Lufthansa (Lufthansa Aktie) haben dem Frankfurter Flughafen 2017 einen neuen Passagierrekord beschert. Dank starker Zuwächse auch im Dezember zählte Fraport (Fraport Aktie) im abgelaufenen Jahr 64,5 Millionen Fluggäste und damit 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das im MDax notierte Unternehmen am Montag in Frankfurt mitteilte.

Offiziell hatte Fraport-Chef Stefan Schulte zuletzt lediglich ein Plus von gut 5 Prozent angepeilt. 2016 hatte der Konzern sogar einen Rückgang der Passagierzahlen erlitten und darauf mit einer stärkeren Ausrichtung auf Billigflieger wie Ryanair reagiert.

Auch im Frachtgeschäft ging es 2017 wieder aufwärts. Insgesamt wuchs das Cargo-Aufkommen um 3,8 Prozent auf knapp 2,2 Millionen Tonnen Fracht und Luftpost. Im Dezember legte das Passagieraufkommen um 7,3 Prozent zu. Die Cargo-Mengen gingen hingegen um 5,1 Prozent zurück./stw/tav


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Fraport AG
HG47JD
Ask: 8,78
Hebel: 4,17
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HG47JD,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

47,28
+1,24%
Fraport AG Chart
6,688
+0,09%
Lufthansa Chart
26.267,52
-0,30%
MDAX (Performance) Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Lufthansa Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News