KARLSRUHE/ESSEN (dpa-AFX) - Deutschlands zweitgrößter Energiekonzern RWE
Wie hoch Entschädigungen, die die Verfassungsrichter grundsätzlich zugelassen hatten, ausfallen könnten, sei noch nicht abzuschätzen. "Hier ist zunächst auch mal der Gesetzgeber gefordert", erklärte die RWE-Sprecherin. "Wenn der mit uns darüber Gespräche führen will, sind wir dazu natürlich gerne bereit und offen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine "angemessene" Entschädigung zusteht. Wie genau diese aussieht, ist aber noch unklar. Geklagt hatten Eon
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