Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Mittwoch, 15.02.2017 11:09 von | Aufrufe: 209

ROUNDUP: Verfassungsgerichtshof stoppt Ceta-Volksbegehren in Bayern

Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild). pixabay.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Trotz massiver Proteste und mehreren Zehntausend Unterschriften gegen das umstrittene Handelsabkommen Ceta muss die bayerische Staatsregierung kein Volksbegehren durchführen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer solchen Bürgerbefragung wegen des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union seien nicht gegeben, entschied am Mittwoch der Verfassungsgerichtshof in München.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Abkommen verhindern. Dazu hatten sie zuvor mehr als 30 000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25 000 - eingereicht. Durch ein Volksbegehren könnte eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über einen Volksentscheid herbeigeführt werden.

Das Innenministerium hatte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch zunächst abgelehnt. Dabei argumentierte das Ministerium, mit der Ratifizierung von Ceta durch die Bundesrepublik Deutschland würden keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen. Lehnt das Ministerium ein Volksbegehren ab, ist es verpflichtet, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Mit dem Freihandelsabkommen wollen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis stellen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es auf beiden Seiten des Atlantiks mehr Wachstum geben. Die Abkürzung Ceta steht für "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen)./had/DP/zb


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