Die Dresdner Semperoper.
Mittwoch, 23.11.2016 15:48 von | Aufrufe: 261

ROUNDUP: Sachsen und Saarland wollen Styropor-Krise auf dem Bau lösen

Die Dresdner Semperoper. pixabay.com

DRESDEN (dpa-AFX) - Angesichts stillstehender Baustellen wollen Sachsen und das Saarland die Entsorgung bromhaltiger Styropor-Dämmplatten wieder erleichtern. Bei der Umweltministerkonferenz am kommenden Mittwoch will Sachsens Ressortchef Thomas Schmidt (CDU) beantragen, eine erst seit 1. Oktober gültige neue Vorschrift zur gesonderten Verbrennung der mit dem giftigen Brandschutzmittel HBCD imprägnierten Styroporplatten wieder zu kippen. Darüber hatte zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwoch) berichtet. Das Saarland hat sich dem sächsischen Vorstoß angeschlossen. Ob der Vorstoß die notwendige einstimmige Mehrheit findet, ist ungewiss.

Derzeit finden viele Dachdecker keine Müllverbrennung, die die Platten annimmt, deswegen stehen nach Angaben von Handwerkern auch viele Baustellen still. Die gesonderte Verbrennung ist zwar Pflicht - doch haben viele Müllverbrennungsanlagen gar keine Genehmigung dafür. "Die Situation für die Handwerksbetriebe bleibt dramatisch. Sie bleiben auf dem Abfall sitzen", sagte Hans Peter Wollseifer, der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Bauvorhaben können nicht abgearbeitet werden, werden gestoppt oder gar nicht erst gestartet." Um weitreichende Folgen für die Bürger sowie Kündigungen oder Betriebsschließungen im Bauhandwerk zu verhindern, müsse "dieser Notstand dringend beendet werden".

Sachsen und das Saarland schlagen vor, dass HBCD-haltige Abfälle wie in der Vergangenheit zusammen mit anderen Abfällen verbrannt werden können. Auf diese Weise wäre die laut EU-Recht erforderliche Vernichtung in Abfallverbrennungsanlagen technisch wieder unproblematisch möglich, erklärte ein Ministeriumssprecher in Dresden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) macht die Länder für das Problem verantwortlich. Das stößt auf Widerspruch: Wenn das Bundesministerium Vorbehalte gegen die vom Bundesrat getroffene Regelung gehabt hätte, "hätte die Bundesregierung von ihrem Recht, eine vom Bundesrat beschlossene Verordnung nicht zu verkünden, Gebrauch machen müssen", sagte der rheinland-pfälzische Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne)./cho/DP/zb


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