WIESBADEN (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE
RWE hatte vor dem Landgericht Essen Schadenersatz in Höhe von 235 Millionen Euro gefordert. Die Rücknahme der Klage ist Teil des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Betreibern deutscher Kernkraftwerke, der Ende Juni unterzeichnet wurde, wie ein RWE-Sprecher in Essen erläuterte. Demnach übernimmt RWE auch die Verfahrenskosten der Klage. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk (hr) darüber berichtet.
"Trotz allem Hickhack ist dies heute ein guter Tag für das Land Hessen und für die Landesregierung", erklärte der Atom- und Finanzexperte der SPD-Fraktion, Norbert Schmitt. "Sie ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen." Durch das Handeln der damaligen Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) sei das Land überhaupt erst in die Bredouille geraten. Zudem seien durch das bereits abgeschlossene Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht ein uneinbringlicher Schaden in Höhe von drei Millionen Euro entstanden.
Mehr als sechs Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hatten die Atomkonzerne Eon
Der Fonds soll die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls managen. Wie hoch diese Kosten am Ende sein werden und wann sie anfallen, ist unklar. In dem Vertrag sichern die Konzerne im Gegenzug zu, keine weiteren Klagen im Zusammenhang mit Zwischen- und Endlagern zu erheben und bestehende fallenzulassen. Dazu zählt auch der Rechtsstreit mit Hessen um die Biblis-Abschaltung.
Neben der Schadensersatzklage soll nach Angaben von Hinz noch eine Klage gegen das Land Hessen vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die im Atomgesetz festgelegte Sorgepflicht zur standortnahen Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen zurückgenommen werden. Dazu kämen mehrere Klagen gegen das Land auf Herausgabe von Dokumenten vor dem Bundesverwaltungsgericht, die ebenfalls fallengelassen werden sollen./löb/glb/DP/stw
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.