DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Autozulieferer und Rüstungskonzern Rheinmetall (Rheinmetall Aktie)
Die Nachricht verlieh der Rheinmetall-Aktie Auftrieb. Mit einem Plus von rund 0,29 Prozent rangierte sie am späten Vormittag in den vorderen Reihen des MDax
Bei den von der Bundeswehr bestellten Fahrzeugen handelt es sich um 5 und 15 Tonnen schwere Laster aus der HX-Familie, von denen weltweit rund 10 000 Stück im Einsatz sind. Rheinmetall stellt diese in einem Gemeinschaftsunternehmen mit dem Münchner Nutzfahrzeughersteller MAN
Zunächst soll rund ein Viertel der von der Bundeswehr bestellten Fahrzeuge im Zeitraum 2018 bis 2021 ausgeliefert werden. Das Auftragsvolumen beläuft sich hierbei zunächst auf knapp eine Viertelmilliarde Euro. Dabei werden die wesentlichen Fahrzeugteile wie Motoren, Achsen und Getriebe in Deutschland gefertigt. Die Montage soll in Wien erfolgen.
Rheinmetall hatte zuletzt kräftig vom weltweiten Rüstungsboom profitiert. Beim Umsatz erzielte der Konzern im Vorjahresvergleich ein Plus von 14 Prozent auf rund 1,4 Milliarden Euro. "Wir sind mit einer erfolgreichen Geschäftsentwicklung auf gutem Wege, unsere Ziele für 2017 zu erreichen", hatte Konzernchef Armin Papperger Anfang Mai gesagt. Für das Geschäftsjahr 2017 plant der Konzern ein Umsatzplus von 4 bis 5 Prozent bei gleichbleibender Profitabilität. Das Wachstum will das Unternehmen dabei vor allem über seine Rüstungssparte generieren./kro/nas/stw
Kurzfristig positionieren in Rheinmetall AG | ||
ME8RXC
| Ask: 17,28 | Hebel: 4,90 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.