Eine Tageszeitung (Symbolbild).
Dienstag, 29.11.2016 16:58 von | Aufrufe: 221

ROUNDUP: Niedersachsen will Ladenöffnung an Sonntagen ausweiten

Eine Tageszeitung (Symbolbild). pixabay.com

HANNOVER (dpa-AFX) - Statt an vier Sonntagen soll eine Ladenöffnung in niedersächsischen Kommunen zumindest in einzelnen Stadtteilen künftig auch an einem fünften Sonntag im Jahr möglich sein. Dies sieht das überarbeitete Ladenöffnungsgesetz vor, das die Landesregierung am Dienstag zur Beratung vorgelegt hat. Nachdem es in mehreren Gerichtsurteilen Kritik an der bisherigen Praxis gegeben hatte, hatte die Regierung sich zu einer Überarbeitung der Regelungen entschlossen. Vor der Beratung und Verabschiedung im Landtag sollen zunächst Verbände und gesellschaftliche Gruppen die geplante Neuregelung bewerten.

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte die geplante Ausweitung der Sonntagsöffnung. "Dies geht deutlich über die bisherige Ladenöffnung an vier Sonntagen hinaus und bedeutet eine erhebliche Verschlechterung des bestehenden Gesetzes", sagte Verdi-Handelsexpertin Sabine Gatz. "Diese neue Regelung trägt nicht zur Beruhigung bei und öffnet die Tür für einen weiteren Missbrauch der Sonntagsöffnung." Die Gewerkschaft begrüßte jedoch, dass in dem Gesetz nun festgeschrieben werden soll, dass es für einen verkaufsoffenen Sonntag einen konkreten Anlass geben muss - dies kann eine Messe oder ein Volksfest sein, wozu ohnehin mehr Menschen in die Stadt kommen.

Auf eine klare Ausarbeitung der künftigen Regeln und möglichst wenig Bürokratie pochte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. "Wir begrüßen als Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund dass nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das für einige Rechtsunsicherheit gesorgt hat, künftig Möglichkeiten geschaffen werden, um Sonntagsöffnungen moderat durchzuführen." Wie Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sagte, gehe es der Landesregierung darum, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe im Sinne der Beschäftigten und den Interessen des Einzelhandels sicherzustellen./evs/DP/tos


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