Frankfurt(Main (dpa-AFX) - Die Lufthansa (Lufthansa Aktie) verbietet ab sofort auf allen Flügen weltweit die Mitnahme des Samsung-Smartphones Galaxy Note 7. Ein Unternehmenssprecher bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenradios MDR Aktuell. "Das Telefon darf nicht an Bord, im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden", sagte der Sprecher. Beim Samsung Galaxy Note 7 können sich die Akkus erhitzen und schlimmstenfalls in Brand geraten.
Samsungs Pannen-Smartphone Galaxy Note 7 war vor zwei Tagen bereits von den US-Behörden aus Sicherheitsgründen komplett aus Flugzeugen in den Vereinigten Staaten verbannt worden. Die Lufthansa hatte seit dem dem 16. September untersagt, dass ein Galays Note 7 an Bord genutzt, eingeschaltet oder aufgeladen wird. Außerdem durfte das Gerät nicht im Gepäck aufgegeben werden.
Die Lufthansa warnte am Dienstag auch über Twitter vor der Mitnahme: "Achtung: Der Transport aller Samsung Galaxy Note 7 Smartphones ist auf allen unserer Flügen untersagt. Bitte lasst sie zu Hause!"
Das nun ausgesprochene Verbot der Lufthansa betrifft sämtliche Flüge der Firmengruppe, also auch der Tochterunternehmen. Samsung setzt inzwischen auf deutschen Flughäfen eigene Mitarbeiter ein, um Reisenden Ersatz-Handys anzubieten. Bei der Durchsetzung des Note-7-Verbots am Wochenende in den USA kam es zum Teil zu heftigen Konflikten mit Passagieren, die ihre Smartphones nicht einfach zurücklassen wollten, ohne einen Ersatz dafür zu bekommen./chd/DP/tos
Kurzfristig positionieren in Lufthansa | ||
HS401M
| Ask: 1,79 | Hebel: 20,02 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
HS4MSV
| Ask: 1,28 | Hebel: 7,01 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.