Flaggen der Partei
Mittwoch, 15.02.2017 06:39 von | Aufrufe: 277

ROUNDUP/Linke lassen Rente berechnen: Noch immer Ost-West-Unterschiede

Flaggen der Partei "Die Linke" bei einer Demonstration. © ollo / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

BERLIN (dpa-AFX) - Die Ostdeutschen brauchen nach Ansicht der Linken auch nach der Rentenangleichung bis 2025 eine Hochwertung ihrer Bezüge. Diese Ausgleichsregelung kompensiert rentenrechtlich die geringeren Löhne in Ostdeutschland und soll später wegfallen. Das würde jedoch zu deutlich geringeren Renten vieler ostdeutscher Beschäftigter als bislang führen, erklärte Sabine Zimmermann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende ihrer Partei im Bundestag. Solche Befürchtungen hatte zuvor auch der sächsische CDU-Abgeordnete Arnold Vaatz geäußert und deshalb die Rentenangleichung kritisch gesehen.

Die Linken haben es nun aber schwarz auf weiß, weil sie von der Bundesregierung ein Rechenmodell erstellen ließen. Demnach verdient ein ostdeutscher Baugeräteführer im Bauhauptgewerbe nach Tarifvertrag aktuell 3071 Euro brutto, sein westdeutscher Kollege kommt auf 3306 Euro. Während derzeit die Rentenansprüche dank Hochwertung auf etwa gleicher Höhe liegen, würde der Ost-Baggerfahrer ohne diese Regelung nach 45 Beitragsjahren 106,61 Euro weniger an Rente bekommen als der im Westen. Der Rentenanspruch des Ostdeutschen läge dann bei 1392,31 Euro, der des Westdeutschen bei 1498,92 Euro.

"Die Angleichung des Rentenwertes Ost an West ist über 25 Jahre nach der Wende längst überfällig. Dass damit aber auch die Hochwertung der Ost-Löhne gestrichen werden soll, ist nicht akzeptabel", betonte Zimmermann. Der Grund für die Regelung sei leider immer noch vorhanden. Im Osten werde im Schnitt 24 Prozent weniger verdient, in vielen Fällen auch bei gleicher Tätigkeit. Die verschiedenen Bundesregierungen hätten es mehr als ein Vierteljahrhundert lang versäumt, gleiche Entlohnung für gleiche Tätigkeiten herzustellen: "Das ist ein echter Skandal."

Zimmermann stellte klar, dass eine Rentenangleichung ohne Hochwertung nicht für alle ostdeutschen Senioren nachteilig ist, jedoch für die meisten. Die Hochwertung der Ost-Löhne habe eine wichtige sozialpolitische Ausgleichsfunktion, die nicht einfach ersatzlos abgeschafft werden könne: "Das ist keine Bevorteilung der ostdeutschen Beschäftigten, sondern ein Ausgleich dafür, dass sie am Arbeitsmarkt immer noch benachteiligt werden, nur weil sie im Osten arbeiten." Deshalb müsse die Umrechnung bis zur Angleichung der Löhne erhalten bleiben./jos/DP/zb


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