Stuttgart, die baden-württembergische Landeshauptstadt.
Dienstag, 29.11.2016 12:05 von | Aufrufe: 207

ROUNDUP: Land lässt es bei Stuttgart 21 auf Gerichtsstreit ankommen

Stuttgart, die baden-württembergische Landeshauptstadt. pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Im Streit um die Übernahme von Mehrkosten für Stuttgart 21 lässt es Baden-Württemberg auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bahn ankommen. Das grün-schwarze Kabinett lehnte am Dienstag in Stuttgart die von der Bahn geforderte Verlängerung der Verjährungsfrist für mögliche finanzielle Ansprüche offiziell ab, wie Kabinettskreise bestätigten. Damit dürfte die Bahn Klage gegen die Projektpartner einreichen, um zu verhindern, dass mögliche Ansprüche verjähren. Es geht um Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro für das mittlerweile mit 6,5 Milliarden Euro veranschlagte Projekt. Das Land will sich zwar mit den vereinbarten 930 Millionen Euro beteiligen, aber keinen Cent mehr geben.

Der Aufsichtsrat der Bahn hatte im Jahr 2013 eine Kostensteigerung von 4,526 auf 6,526 Milliarden Euro genehmigt. Zugleich beauftragte er den Bahn-Vorstand, mit den Projektpartnern über eine Übernahme eines Teils der Mehrkosten von zwei Milliarden Euro zu verhandeln. Die Gespräche darüber waren aber nicht erfolgreich. Das Land, die Stadt, die Region Stuttgart sowie der Flughafen Stuttgart stehen auf dem Standpunkt, dass die Bahn als Bauherrin die Kosten selbst tragen muss. Die Bahn sieht aber auch die Projektpartner, insbesondere das Land Baden-Württemberg, in der Pflicht. Sie verweist auf die so genannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21.

In der Klausel heißt es, dass die Bahn und das Land im Falle von Kostensteigerungen miteinander sprechen. Die Bahn leitet daraus eine Pflicht für das Land ab, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Das Land meint hingegen, es gehe ausdrücklich nur darum, miteinander zu reden. Es wurde erwartet, dass der Bahnvorstand in Berlin noch am Dienstag beschließt, eine Klage einzureichen./bg/DP/stk


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