Drei Pipelines zum Transport von Öl oder Gas (Symbolbild).
Mittwoch, 31.01.2018 12:43 von | Aufrufe: 442

ROUNDUP: Grünes Licht für Nord Stream 2 in deutschen Küstengewässern

Drei Pipelines zum Transport von Öl oder Gas (Symbolbild). © onurdongel / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

STRALSUND (dpa-AFX) - Der Bau der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2 hat eine weitere Hürde genommen. Das Bergamt Stralsund, das für die Genehmigung in den deutschen Küstengewässern zuständig ist, gab am Mittwoch grünes Licht für den Bau. Nach der Prüfung aller eingereichten Unterlagen sowie der Abwägung der dazu eingegangenen Einwendungen habe die Behörde den Bau und Betrieb der Pipeline über 55 Kilometer im deutschen Küstenmeer für zulässig erklärt, teilte das Energieministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch mit.

Ende 2017 hatte das Amt bereits eine erste Teilgenehmigung erteilt. Für den etwa 31 Kilometer langen Abschnitt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig. Dessen Entscheidung steht noch aus.

Mit der 1200 Kilometer langen Pipeline soll zusätzliches Gas von Russland direkt nach Deutschland geliefert werden. Innerhalb der EU ist das milliardenschwere Projekt umstritten. So hatte Dänemark Ende November die gesetzliche Grundlage dafür gelegt, das Projekt in den eigenen Hoheitsgewässern zu stoppen. Vor allem osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten kritisieren den Bau als politisch motiviert und fürchten um ihre Energiesicherheit. Die Bundesregierung hatte den Bau hingegen unterstützt.

Die Gazprom -Tochter Nord Stream 2 begrüßte die Genehmigung. Dies sei "ein wichtiger Meilenstein im vielschichtigen Genehmigungsverfahren für unser gesamte Projekt", sagte Jens Lange, von Nord Stream 2 Deutschland. Nach Angaben eines Sprechers soll nun auf Grundlage der Genehmigung mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Freimachung des Baufeldes am Anlandepunkt Lubmin begonnen werden. Dort endet bereits die erste Nord-Stream-Trasse, die seit 2011 russisches Erdgas nach Deutschland transportiert. Die ersten Baggerarbeiten im deutschen Küstenmeer könnten nach Angaben von Nord Stream 2 Mitte Mai nach dem Abschluss der Heringssaison starten.

Nord Stream 2 sieht auch weitere Genehmigungsverfahren, etwa in Russland, Finnland, Schweden oder Dänemark auf einem guten Weg. "Wir erwarten die Ausstellung der Genehmigungen in den nächsten Monaten", teilte das Unternehmen mit.

Die Umweltverbände WWF und NABU halten an ihrem Widerstand gegen das Projekt fest. Sie hatten sich in den vergangenen Wochen auf eine mögliche Klage vorbereitet. "Wir prüfen weiter die Klagemöglichkeit", sagte der NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff am Mittwoch. Die Umweltverbände sehen eigenen Angaben zufolge Hinweise auf Verfahrensfehler und eine unzureichende öffentliche Beteiligung./mrt/DP/tav


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Salzgitter AG
ME6GG2
Ask: 0,47
Hebel: 5,16
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME6GG2,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

-  
0,00%
Gazprom ADR Chart
23,04
-3,11%
Salzgitter AG Realtime-Chart
51,23
+0,83%
Uniper SE Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Gazprom ADR Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.