Ein Richterhammer (Symbolbild).
Mittwoch, 21.09.2016 12:54 von | Aufrufe: 230

ROUNDUP: Giftiges Quecksilber in Energiesparlampen - BGH präzisiert Grenzwerte

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Quecksilber ist giftig - wie viel davon in Energiesparlampen stecken darf, darüber hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. In dem Verfahren wehrt sich ein niedersächsischer Hersteller gegen eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Der Verband hatte Lampen des Unternehmens getestet und dabei nach eigenen Angaben deutliche Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Die Gerichte der Vorinstanzen untersagten daraufhin den Vertrieb. Die Karlsruher Richter haben zu klären, ob die gesetzlichen Vorschriften richtig ausgelegt wurden. Ob es noch am Mittwoch ein Urteil gibt, sollte im Lauf des Tages mitgeteilt werden.

Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall im Haushalt nur zur Gefahr werden, wenn die Lampe zerbricht. Das Risiko ist umso geringer, je weniger Quecksilber in der Lampe steckt.

Der EU-weite Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. In der deutschen Elektro-Stoff-Verordnung ist die Höchstkonzentration mit "0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff" angegeben. Strittig ist unter anderem, wie diese beiden Beschränkungen zueinander stehen und ob sich die Prozentangabe auf die gesamte Lampe oder nur auf die enthaltene Quecksilber-Amalgam-Verbindung bezieht.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte 2012 in zwei der getesteten Lampen einmal 13 und einmal 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt. Der Hersteller ist der Ansicht, dass einzelne Ausreißer nach oben nicht zählen und man den Durchschnittswert aus je zehn Lampen betrachten müsse. Der Umweltverband lässt das nicht gelten: Für den Käufer der betroffenen Lampe sei genau diese einzelne Überschreitung das Problem. Der Senat deutete an, dass er das wohl genauso sieht. (Az. I ZR 234/15)/sem/DP/stw


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