Ärztin am Überwachungsmonitor (Symbolbild)
Mittwoch, 15.02.2017 14:38 von | Aufrufe: 199

ROUNDUP/Gerichtspräsidentin: Digitalisierung sorgt für mehr Überwachung

Ärztin am Überwachungsmonitor (Symbolbild) ©fernandozhiminaicela / Pixabay

ERFURT (dpa-AFX) - Die Digitalisierung der Arbeitswelt und neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterkontrolle beschäftigen zunehmend die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt. In diesem Jahr sei dazu mit mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu rechnen, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt am Mittwoch in Erfurt. "Mit der Digitalisierung nehmen die Überwachungsmöglichkeiten zu." Es gehe um den Abruf dienstlicher E-Mails in der Freizeit, aber auch um Software, mit der sich die Eingaben eines Arbeitnehmers an seiner Computertastatur protokollieren ließen.

Solche "Keylogger", wie sie beispielsweise Nachrichtendienste nutzen sollen, spielten in einem Fall eine Rolle, der voraussichtlich im Juli verhandelt werde. Es gehe darum, ob Informationen aus den Tastatureingabeprotokollen in einem Kündigungsschutzverfahren eine Rolle spielen dürften, sagte Richterin Stephanie Rachor. In einem anderen Verfahren beschäftigen sich die Bundesarbeitsrichter damit, ob die Aufzeichnung der Internetseiten, die ein Angestellter während seiner Arbeitszeit besuchte, zur Begründung von Pflichtverletzungen bei einer Kündigung dienen könnte.

Mit viel Interesse nicht nur von Juristen rechnet Gerichtspräsidentin Schmidt bei einem Fall aus dem Profifußball, bei dem es um die Rechtmäßigkeit befristeter Spielerverträge geht. Die Entscheidung der höchsten Instanz im Rechtsstreit zwischen Bundesligist FSV Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller könnte Auswirkungen auf den gesamten deutschen Profifußball haben.

"Ende 2017, eventuell erst Anfang 2018 ist die mündliche Verhandlung", so Schmidt. Grund dafür sei die hohe Arbeitsbelastung des für Befristungsklagen zuständigen 7. Senats. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte im Februar 2016 befristete Fußballerverträge, aber auch die Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Im vergangenen Jahr landeten bei der höchste Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt insgesamt knapp 2400 Fälle. Das entsprach etwa dem Niveau von 2015. 2200 Fälle wurden erledigt bei einer Verfahrensdauer von im Schnitt sieben Monaten. Die Erfolgsquote der Kläger lag bei 27,6 Prozent und damit etwas höher als im Jahr zuvor. Die Statistik zeige "ein großes Stück Normalität in unruhiger Zeit", sagte Schmidt./ro/DP/fbr


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