Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Freitag, 23.09.2016 12:01 von | Aufrufe: 180

ROUNDUP: Entscheidung über deutsche Eilanträge gegen Ceta wohl am 13. Oktober

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Am 13. Oktober entscheidet sich aller Voraussicht nach, ob das umstrittene Freihandelsabkommen Ceta aus deutscher Sicht vorläufig in Kraft treten kann. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag mit, es strebe an, zu diesem Termin seine Entscheidung über mehrere Eilanträge von Ceta-Gegnern zu verkünden. Tags zuvor wird darüber verhandelt. Das Abkommen zwischen der EU und Kanada soll am 27. Oktober bei einem Gipfeltreffen unterzeichnet werden.

Dem Abkommen müssen anschließend noch die nationalen Parlamente aller EU-Staaten zustimmen. Vorgesehen ist aber, dass Teile von Ceta schon vorher angewendet werden können, nämlich nach der Ratifizierung durch das Europaparlament. Die Kläger sehen durch dieses Vorgehen die Rechte des Bundestags und damit der deutschen Wähler ausgehebelt. Sie wollen erreichen, dass die Bundesregierung entsprechenden Beschlussvorlagen im EU-Ministerrat nicht zustimmen darf.

In Karlsruhe wird über fünf Eilanträge verhandelt. Zwei der damit verbundenen Verfassungsbeschwerden sind die größten jemals eingereichten Bürgerklagen: Das Bündnis "Nein zu Ceta", initiiert von der Verbraucherorganisation Foodwatch und den Vereinen Campact und Mehr Demokratie, hat mehr als 125 000 Mitkläger mobilisiert. Eine 70-Jährige aus NRW hat eine Klage mit mehr als 68 000 Vollmachten eingereicht. Für den Erfolg der Klagen spielt das keine Rolle.

Außerdem klagen mehrere Linke-Politiker gegen Ceta. Die Fraktion hat parallel ein Organstreitverfahren gegen den Bundestag angestrengt. Die vierte Verfassungsbeschwerde stammt laut Gericht von einer einzelnen Person, die durch den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider vertreten wird. Die Verfassungsrichter entscheiden zunächst nur über die Eilanträge. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)

Ceta ("Comprehensive Economic and Trade Agreement", Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) ist seit 2014 fertig verhandelt. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbeschränkungen wie unterschiedlichen Standards und Normen soll das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Kritikern ist Ceta ein Dorn im Auge, weil es als Blaupause für das noch umstrittenere Abkommen TTIP mit den USA gilt. Im Einzelnen wenden sie sich etwa gegen die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen und die Einrichtung von Schiedsgerichten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel warb am Freitag noch einmal vehement für die Unterzeichnung des Ceta-Abkommens. "Wir schaffen erstmals vernünftige Regeln für die Globalisierung", sagte der SPD-Chef vor einem Treffen der EU-Handelsminister in Bratislava. Die Bedeutung des Vertrages gehe weit über Europa und Kanada hinaus, weil Standards gesetzt würden. Ceta sei ein Modell für künftige Handelsabkommen. Das EU-Parlament wird sich laut Bundeswirtschaftsministerium Anfang 2017 mit Ceta befassen./sem/DP/she


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News