BERLIN (dpa-AFX) - Im monatelangen Streit um den Klimaschutzplan 2050 dürfte die Bundesregierung am Dienstag zu einer Einigung kommen. Am Montag hatten die Staatsminister sich auf eine Version geeinigt. Verhandlungskreise betonten jedoch, dass nicht alle Punkte bereits endgültig festgezurrt seien. Unter anderem gebe es bei den wichtigen Sektorzielen für die Zeit bis zum Jahr 2050 noch Vorbehalte, also der Frage, wie viel CO2 Bereiche wie die Energieerzeugung, die Industrie oder der Verkehr konkret einsparen sollten. Auch Formulierungen zum Kohleausstieg und zum Emissionshandel seien noch nicht abschließend festgezurrt. Das letzte Wort habe das Kanzleramt.
Ziel der Bundesregierung ist, den Klimaschutzplan am Mittwoch im Kabinett zu verabschieden. Dann könnte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit dem Papier im Gepäck zur Weltklimakonferenz nach Marokko reisen, die diesen Montag begonnen hat. Um den Plan war lange und heftig gestritten worden. Vor allem die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft waren mit einer ersten Fassung des Plans, die Hendricks im April vorgelegt hatte, nicht einverstanden. Aber auch aus dem Kanzleramt gab es Widerspruch.
Vergangene Woche hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Bereitschaft erklärt, einzugreifen, falls die Minister sich nicht einigten. Zuvor hatte Hendricks eine Einigung vor ihrer Reise nach Marrakesch quasi ausgeschlossen. Besonders umstritten waren Punkte wie der Abschied von Dieselautos und Benzinern nach 2030, die Reduktion der Tierbestände oder der Ausstieg aus der Braunkohle./ted/DP/zb
Kurzfristig positionieren in BASF | ||
ME6AV1
| Ask: 0,76 | Hebel: 4,20 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.