Löwenstatue vorm Hessischen Landesmuseum in Darmstadt.
Freitag, 16.09.2016 11:24 von | Aufrufe: 266

ROUNDUP 2: Hessen will VW wegen millionenschwerer Aktienkursverluste verklagen

Löwenstatue vorm Hessischen Landesmuseum in Darmstadt. pixabay.com

WIESBADEN (dpa-AFX) - Im Zuge des Abgasskandals will nach Bayern nun auch Hessen Volkswagen (VW Aktie) auf Schadenersatz verklagen. Das Land habe durch den Wertverlust der Volkswagen-Aktie rund 3,9 Millionen Euro verloren, erklärte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Freitag in Wiesbaden. Die Klage solle in den kommenden Tagen beim Landgericht Braunschweig eingereicht werden. "Wer sein Geld in Aktien anlegt, muss auch Verluste hinnehmen. Nicht hinnehmen müssen wir jedoch, wenn Verluste dadurch entstehen, dass eine Aktiengesellschaft gegen Mitteilungspflichten verstoßen hat. VW hat dies getan", sagte Schäfer. Zuvor hatte das Portal "hessenschau.de" darüber berichtet.

Hessen hat den Angaben zufolge bis zum Bekanntwerden der Abgasaffäre VW-Aktien gehalten. Sie waren Teil eines Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes. Rund 2,2 Prozent des Aktienanteils seien betroffen gewesen.

Das Land sei zu einer sicheren und renditeorientierten Anlage dieses Vermögens verpflichtet, erklärte Schäfer. "Wir müssen daher aussichtsreiche Ansprüche, die durch schlechtes Krisenmanagement und fehlende Anlegerinformation der VW-Unternehmensführung entstanden sind, auch geltend machen."

Anfang August hatte Bayern angekündigt, Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz zu verklagen. Wie andere klagende VW-Anleger geht Bayern davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Betrugs informiert hat. Die VW-Aktie war nach Bekanntwerden des Skandals vor einem Jahr auf Talfahrt gegangen. Volkswagen hatte bislang alle Anlegerklagen als unbegründet zurückgewiesen und betont, man habe alle Mitteilungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Hessen hatte laut Mitteilung des Ministeriums zunächst VW die Möglichkeit eingeräumt, von sich aus auf die Geltendmachung der Verjährung zu verzichten, um den Ausgang der Anleger-Musterklage abzuwarten. Darauf sei der Konzern nicht eingegangen./lin/löb/DP/fbr


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