Rena GmbH i.I.: Zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen

Mittwoch, 05.07.2017 12:20 von DGAP - Aufrufe: 143

DGAP-News: Rena GmbH i.I. / Schlagwort(e): Ausschüttungen Rena GmbH i.I.: Zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen 05.07.2017 / 12:15 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


RENA GmbH i.I.: Zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) Gütenbach, 5. Juli 2017:

1. Zweite Abschlagsverteilung an die Gläubiger im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH i.I. erfolgt, nachdem im Januar 2016 bereits eine erste Abschlagsverteilung in Höhe von 4,64% stattgefunden hat, Anfang Juli 2017 eine zweite Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. Der für die zweite Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf EUR 10.200.000.

Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die auf die im Rahmen der zweiten Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen entfallende Quote endgültig fest. Diese beträgt 4,163 % und entspricht damit der in der Pressemitteilung vom 2. März 2017 avisierten Quote.

2. Auszahlung an die Anleihegläubiger

Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der zweiten Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I. vorinsolvenzlich emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) entfallen:

- Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe 10/15 (ISIN DE000A1E8W96) EUR 42,95 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 41,61 auf die Hauptforderung und EUR 1,34 auf die Zinsen.

- Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe 13/18 (ISIN DE000A1TNHG1) EUR 44,66 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je Teilschuldverschreibung EUR 41,61 auf die Hauptforderung und EUR 3,05 auf die Zinsen.

Die Auszahlung durch die Zahlstelle an die Anleihegläubiger über das System der Clearstream Banking AG ist für den 14. Juli 2017 vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt dabei auf die Bestände vom 13. Juli 2017 mit Valuta 14. Juli 2017.

Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen unter Beibehaltung der bisherigen wertpapierrechtlichen Kennungen folgende Auswirkungen:

             Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96)              Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 953,59              Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 41,61              Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 911,98

             Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1)              Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 953,60              Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 41,61              Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 911,99

Die Abweichung bezüglich der Ausschüttungsbeträge auf die Zinsforderungen beider Anleihen ist begründet in der höheren Zinsforderung der Anleihegläubiger der zweiten Anleihe gegenüber jener der Anleihegläubiger der ersten Anleihe. Die höheren Zinsforderungen resultieren wiederum aus dem höheren Zinssatz der zweiten Anleihe und der unterschiedlichen Zinstermine im Verhältnis zum Tag der Insolvenzeröffnung.

3. Insgesamt erwartete Insolvenzquote; Verfahrensabschluss

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine endgültige Abschätzung der zu erwartenden Insolvenzquote abgegeben werden. Die Schlussverteilung kann nach derzeitigem Verfahrensstand voraussichtlich frühestens im Jahr 2018 erfolgen, ist allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu führender Rechtsstreitigkeiten.


05.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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