Regierung will Unternehmen vor Übernahmen schützen

Freitag, 21.10.2016 20:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 393

Die Einkaufstouren von Firmen aus Fernost in Deutschland schrecken auch die Bundesregierung auf – insbesondere, wenn es um Schlüsselbranchen geht. Das Wirtschaftsministerium will nun Schutzplanken einziehen.

Das Bundeswirtschaftsministerium will deutsche Unternehmen in strategisch wichtigen Branchen besser vor Übernahmen schützen. „Wir wollen künftig im Einzelfall genauer prüfen: Wer ist der Investor? Wo kommt das Geld her? Welche Ziele verfolgt er, gerade bei Firmen mit technologischen Schlüsselkompetenzen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Nach Angaben des Ministeriums wird in der Bundesregierung derzeit ein entsprechendes Eckpunktepapier beraten.

„Wir haben eine sehr offene Volkswirtschaft und begrüßen grundsätzlich das Engagement ausländischer Unternehmen in Deutschland“, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Wir sind aber zunehmend mit der Frage konfrontiert, dass wir im Wettbewerb mit Ländern stehen, die selbst nicht so offen sind.“ Die Bundesregierung wolle keinen Protektionismus, aber faire Wettbewerbsbedingungen.

Chinesische Unternehmen hatten in Europa zuletzt mit mehreren großen Übernahme-Angeboten für Aufsehen gesorgt. Der chinesische Elektrogeräte-Hersteller Midea hatte bis Anfang August fast 95 Prozent der Aktien des deutschen Roboterbauer Kuka für rund 4,5 Milliarden Euro gekauft. Chinesische Investoren sollen nun auch ein Auge auf das Traditionsunternehmen Osram geworfen haben. Deutschen Firmen sind solche Übernahmen in China nicht erlaubt.

Greift ein ausländischer Investor mit Sitz außerhalb der EU nach einem deutschen Unternehmen, hat die Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen ein Vetorecht. Das gilt vor allem für strategisch wichtige Branchen wie etwa Telekommunikation/IT, Rüstung oder Strom- und Wasserversorgung, wo Sicherheits- und Landesinteressen oder die Versorgung bedroht sein könnten. Das Wirtschaftsministerium kann nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) eine Übernahme prüfen, wenn ein ausländischer Interessent mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile kauft.

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