Ampelkoalition
Freitag, 02.09.2016 16:00 von | Aufrufe: 259

Regierung will Investoren von Start-ups steuerlich helfen

Ampelkoalition ©Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will mit steuerlichen Anreizen das Engagement von Investoren bei jungen Technologiefirmen stärken. Geldgeber, die mit Risikokapital bei Startups einsteigen, sollen aufgelaufene Verluste steuerlich geltend machen können. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur "Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung" hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Berlin vorlag.

Aus EU-beihilferechtlichen Gründen soll die geplante Verlust-Verrechnungsmöglichkeit aber nicht nur auf Wagnis- und Risikokapital begrenzt werden, sondern generell gelten, wenn Investoren bei einer angeschlagenen Firma einsteigen, das Unternehmen fortführen und so Arbeitsplätze erhalten. Das könnte den Staat jährlich bis zu 600 Millionen Euro kosten. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf am 14. September beschließen.

Bisher fallen nicht genutzte Verluste ganz oder teilweise weg, wenn ein Investor Anteile in bestimmter Höhe erworben hat. Diese Beschränkung gilt nicht für bestimmte Übertragungen im Konzern ("Konzernklausel") und bei stillen Reserven des Unternehmens.

Es gebe aber Firmen, die diese Bedingungen nicht erfüllten und die für die weitere Finanzierung neue oder andere Anteilseigner benötigten und bei denen dann ungenutzte Verluste wegfielen, heißt es. Mit der Neuregelung sollen "steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung dieser Unternehmen" vermieden werden: "In diesen Fällen bleibt eine steuerliche Nutzung der bisher aufgelaufenen Verluste daher weiterhin möglich, wenn der Geschäftsbetrieb ... nach dem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Nutzung der Verluste ausgeschlossen ist."/sl/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

ARIVA.DE Redaktion Thumbnail
24.04.24 - ARIVA.DE Redaktion