Private Bausparkassen wollen sich Einlagensicherung sparen

Dienstag, 22.11.2016 20:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 283

Zehn private Bausparkassen stellen ihren Einlagensicherungsfonds Ende Februar 2017 ein. Die unter den Niedrigzinsen leidenden Baufinanzierer wollen damit Geld sparen. Betroffen sind fast 20.000 Bausparverträge.

In Bausparverträgen angespartes Geld ist bei den privaten Bausparkassen in Deutschland künftig nur noch bis 100.000 Euro vor einem Ausfall geschützt. Die zehn Institute – allen voran Wüstenrot und BHW – stellen ihren seit 1991 bestehenden Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF) Ende Februar 2017 ein, wie ein Sprecher des Verbandes der privaten Bausparkassen am Dienstag in Berlin sagte. Er bestätigte damit eine Vorabmeldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe). Die Institute begnügen sich künftig mit der gesetzlichen Einlagensicherung, die Guthaben bis 100.000 Euro schützt.

Die unter den Niedrigzinsen leidenden Baufinanzierer wollten damit Geld sparen, sagte der Sprecher. Verschärfte Anforderungen für die Einlagensicherung hätten für den BESF erheblichen zusätzlichen Aufwand gebracht.

Von der Änderung seien nur 19.000 Bausparverträge betroffen, 0,2 Prozent des Bestandes. Im Durchschnitt lauten die rund neun Millionen Verträge bei den privaten Bausparkassen auf eine Summe von 40.000 Euro – darauf angespart ist noch deutlich weniger. Ein Großteil der Verträge über 100.000 Euro liegt nach Angaben des Verbandes bei großen Investoren wie Versicherern, die diese in der Vergangenheit als Kapitalanlage gekauft hatten. Um ihre Einlagen weiter zu schützen, könnten sie diese künftig auf mehrere Bausparkassen verteilen, rät der Verband.

Als der Fonds gegründet wurde, war die Einlagensicherung in Deutschland noch nicht gesetzlich geregelt. Tatsächlich zahlen musste er nie. Dem BESF gehören alle privaten Bausparkassen mit Ausnahme der Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) Bauspar und des Branchenführers Schwäbisch Hall an. Kunden von Schwäbisch Hall sind aber über das Sicherungssystem der genossenschaftlichen Banken geschützt, bei den Landesbausparkassen (LBS) gilt die Institutssicherung des öffentlichen Bankensektors.

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