Die Flagge Polens.
Montag, 28.11.2016 15:48 von | Aufrufe: 185

Polen auch in Frage der Ladenöffnung an Sonntagen gespalten

Die Flagge Polens. pixabay.com

WARSCHAU (dpa-AFX) - Polen streitet über die Ladenöffnung an Sonntagen. Die Gewerkschaft Solidarnosc hat in einem Gesetzentwurf ein völliges Verbot des Sonntagshandels gefordert. Bislang gibt es in dem EU-Staat außer gesetzlichen Feiertagen keine Einschränkung der Öffnungszeiten. Dabei sprechen sich 40 Prozent der Polen zumindest für Grenzen der Sonntagsöffnung aus, wie eine Umfrage des Instituts SW Research in Warschau ergab. Ebenso viele Bürger wollten an den liberalen Regeln festhalten. Die übrigen Befragten seien unentschieden.

Ähnlich gespalten ist nach Medienberichten vom Montag die Meinung im Parlament, dem Sejm. Die Konfliktlinie verläuft zwischen Liberalen und Katholisch-Konservativen, Stadt und Land, aber auch zwischen großen Handelsketten und inhabergeführten Geschäften, wie sie in Polen noch weit verbreitet sind. Viele kleine Läden könnten Umsatzeinbußen kaum verkraften.

Die regierende rechtspopulistische Partei PiS hat sich grundsätzlich für ein Verbot ausgesprochen. Sie fürchtet aber in der politisch aufgeheizten Lage im Land neue Proteste in den Städten. Zuletzt hatten im Abtreibungs- und Schulstreit Zehntausende gegen die erzkonservative PiS-Politik demonstriert. Unterstützt werden PiS und Solidarnosc von der einflussreichen katholischen Kirche./ukr/fko/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.