One Square Advisory Services GmbH: GOLDEN GATE GmbH i.I.: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig

Donnerstag, 14.12.2017 19:00 von DGAP - Aufrufe: 77

DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: GOLDEN GATE GmbH i.I.: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig 14.12.2017 / 18:57 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


  • Abstimmung ohne Versammlung vom 11. Dezember 2017 bis 13. Dezember 2017 nicht beschlussfähig
  • Zweite Anleihegläubigerversammlung für Januar 2018 geplant
München, 14. Dezember 2017 - Die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH i.I. haben vom 11. Dezember 2017 (00.00 Uhr MEZ) bis zum 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr MEZ) in einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Rangrücktrittserklärung hinsichtlich ihrer Zinsforderungen aus den Schuldverschreibungen abgestimmt. Die Abstimmung ohne Versammlung war nicht beschlussfähig, da das gesetzliche Mindestquorum von 50% nicht erreicht wurde. Die One Square Advisory Services GmbH wird zeitnah in ihrer Funktion als gemeinsamer Vertreter der EUR 30 Mio. Anleihe (WKN: A1KQXX ISIN: DE000A1KQXX5) zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung einladen. Die zweite Anleihegläubigerversammlung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Über den genauen Zeitpunkt sowie den Versammlungsort wird der gemeinsame Vertreter zeitnah informieren. Bei Rückfragen steht die One Square Advisory Services GmbH allen Anleihegläubigern unter goldengate@onesquareadvisors.com, zur Verfügung.
Kontakt: One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München goldengate@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com

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