Nicht ohne mein Steuerparadies

Dienstag, 08.11.2016 17:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 400

Der Kampf der EU gegen die Steuervermeidung von Unternehmen gestaltet sich schwierig – sowohl bei der geplanten schwarzen Liste der Steueroasen als auch bei der Angleichung der Körperschaftsteuer.

Wenn die EU-Finanzminister zum Auftakt ihrer Brüsseler Ratssitzung gemeinsam frühstücken, bleiben sie in der Regel unter sich. Beamte und Berater müssen draußen bleiben, wenn Kaffee, Croissants und politisch besonders heikle Themen auf den Tisch kommen. So war es auch am gestrigen Dienstag. Da diskutierten die Minister darüber, wie man die Verschiebung von Gewinnen auf die Bermudas, die Bahamas und andere einschlägige Steuerparadiese verhindern kann.

Erreichen will die EU das Ziel mit einer schwarzen Liste der Steueroasen. Den Entwurf einer solchen Liste erarbeitet die EU-Kommission voraussichtlich bis Frühjahr 2017. Den Ländern, die ‧darauf genannt sind, drohen ernste Schwierigkeiten. Das gilt auch für die in der EU tätigen Unternehmen, die ihre Gewinne trotz Schwarzer Liste weiterhin dorthin transferieren.

Doch nach welchen Kriterien wählt man die Länder aus, die auf der Liste stehen? Wie definiert man überhaupt eine Steueroase? Die 28 EU-Staaten geben darauf sehr unterschiedliche Antworten. Die Frühstücksdebatte der Finanzminister darüber sei heftig gewesen und habe länger gedauert als geplant, berichteten Diplomaten. Am Ende stand eine Niederlage jener EU-Mitglieder, die vergleichsweise hohe Abgaben auf Gewinne erheben und daher besonders stark unter der Steuerflucht von Unternehmen zu leiden haben. Das sind vor allem Deutschland und Frankreich, aber auch Italien, Spanien und Polen.

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