BERLIN (dpa-AFX) - Mehr als 4500 Berliner Wohnungen sind seit Einführung des Zweckentfremdungsverbots wieder regulär zu mieten. Dazu gehörten zum 31. Dezember 2016 fast 2600 Ferienwohnungen, für die nun wieder langfristige Verträge gelten. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. Insgesamt seien in den Bezirken 60 Mitarbeiter damit befasst, unerlaubte Ferienwohnungen zu ermitteln und wieder in den regulären Markt einzugliedern - vor ein paar Jahren seien es nur 30 gewesen.
Seit drei Jahren gilt: Wer in Berlin eine Wohnung an Feriengäste vermieten oder dort ein Büro einrichten will, darf das nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung machen. Sonst droht eine Strafe von bis zu 100 000 Euro.
An diesem Mittwoch befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Regelung. Ein langjähriger Mieter hatte noch vor Inkrafttreten des Verbots die Kündigung bekommen. Die neue Eigentümerin möchte die Wohnung haben, damit ihr im selben Haus arbeitender Mann sein Beratungsunternehmen erweitern kann. Die Berliner Gerichte haben die Räumungsklage abgewiesen und das mit dem neuen Verbot begründet (Az. VIII ZR 45/16)./ee/DP/zb
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