Der Morgan Stanley Hauptsatz in London.
Freitag, 13.01.2017 22:51 von | Aufrufe: 445

Morgan Stanley zahlt Millionenstrafe wegen zu hoher Gebühren

Der Morgan Stanley Hauptsatz in London. © Nikada / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images https://www.gettyimages.de/

NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Bank Morgan Stanley ist von der US-Börsenaufsicht SEC wegen zu hoher Gebühren bestraft worden. Das Investmenthaus habe ein Bußgeld in Höhe von 13 Millionen Dollar (Dollarkurs) (12 Mio Euro) akzeptiert, teilte die Behörde am Freitag mit. Die Bank war beschuldigt worden, 149 000 Klienten bei der Investmentberatung zu hohe Preise berechnet zu haben. Von 2002 bis 2016 soll Morgan Stanley dadurch mehr als 16 Millionen Dollar mehr eingenommen haben, als dem Geldhaus laut SEC zugestanden habe. Zwar sei die Summe den betroffenen Kunden inklusive entgangener Zinsen zurückerstattet worden. Auch werfen die Aufseher dem Unternehmen keine vorsätzliche Täuschung vor, schuld gewesen seien Fehler im Buchungssystem. Das hielt die SEC jedoch nicht davon ab, eine Strafe zu verhängen./hbr/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Morgan Stanley Bank
VM558G
Ask: 1,70
Hebel: 4,17
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM558G,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

90,72 $
+0,71%
Morgan Stanley Bank Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Morgan Stanley Bank Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.