Endingen (aktiencheck.de AG) - Laut den Experten von "Hot Stocks Investor" können bei der Aktie von Mega Uranium (Mega Uranium Ltd. Aktie) spekulativ erste Startpositionen bezogen werden.
Aktuell sei das Unternehmen dabei eine definitive Machbarkeitsstudie für sein Hauptprojekt Lake Maitland im Westen Australiens anzufertigen. Nach Ansicht von Kennern der Branche könnte das Projekt bereits Anfang 2012 mit der Produktion beginnen und über die Dauer von mindestens elf Jahren einen Output von 1,65 Mio. Pfund Uran aufweisen. Nach Ansicht der Experten sei besonders interessant, dass das Unternehmen bereits im Februar 2009 35% des Projektes an das Energiekonsortium Japan Australia Uranium Resources Development aus Japan sowie an den weltweit zweitgrößten Uranium-Händler Itochu abgegeben habe. Dafür habe Mega Uranium 49 Mio. USD erhalten. Die beiden Partner würden in Zukunft 35% der Kapitalkosten für das Projekt tragen.
Zusätzlich zu diesem australischen Projekt treibe das Unternehmen die Entwicklung weiterer Uran-Assets in Südamerika, Afrika, Kanada und der Mongolei voran, die sich alle im Frühstadium befänden. Diese dürften den Unternehmenswert in den kommenden Jahren kräftig steigen lassen.
Mega Uranium stehe mit der Produktionsaufnahme in Australien ab 2012 ein Umsatz- und Ertragssprung bevor. Die Analysten von Salman Partners würden für das erste Produktionsjahr einen Nettogewinn von 0,50 Kanadischen Dollar (CAD) je Aktie prognostizieren, für das nächste sogar schon 0,66 CAD pro Anteilsschein. Damit ergebe sich ein KGV von lächerlichen 3,3 bzw. gar nur 2,5. Das von den Analysten erwartete Kursziel von 3,30 CAD würde noch konservativ erscheinen.
Als Produzent würde das Unternehmen dann umgehend auch als eines der Ersten Übernahmeziele für größere Gesellschaften gelten. Man könne nicht ausschließen, dass die japanischen Partner auch für die übrigen Anteile ein Angebot abgeben würden.
Spekulativ können bei der Aktie von Mega Uranium erste Startpositionen bezogen werden, so die Experten von "Hot Stocks Investor". (Ausgabe 12 vom 29.06.2009) (30.06.2009/ac/a/a)
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