Ein Arzt berät einen Patienten (Symbolbild).
Mittwoch, 20.12.2017 12:40 von | Aufrufe: 379

Marapharm Ventures Inc. informiert über den aktuellen Stand der Transaktion zur Übernahme einer in Betrieb befindlichen Cannabis-Ausgabestelle in Kalifornien

Ein Arzt berät einen Patienten (Symbolbild). © TommL / Vetta / Getty Images https://www.gettyimages.de/
Marapharm Ventures Inc. informiert über den aktuellen Stand der Transaktion zur Übernahme einer in Betrieb befindlichen Cannabis-Ausgabestelle in Kalifornien

20. Dezember 2017, Kelowna, BC - Marapharm Ventures Inc. (Marapharm) gibt bekannt, dass die Stadt Desert Hot Springs in Kalifornien Green Leaf Wellness als Ausgabestelle für Marihuana für Genussmittelzwecke genehmigt hat. Die Frist für den Abschluss der Transaktion wurde verlängert und soll innerhalb von 48 Stunden nach Pachtzuteilung erfolgen. Dies ist die einzige noch offene Auflage; alle anderen Maßnahmen im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung wurden abgeschlossen.

Green Leaf Wellness ist schon seit drei Jahren erfolgreich im Marihuana-Detailhandel tätig und hat sich mittlerweile eine starke Klientel aufgebaut. Der Betrieb erfolgt zurzeit von einem Mietobjekt aus, das sich in einem Einkaufszentrum an der Hauptstraße von Desert Hot Springs befindet. Das Mietobjekt besteht aus einer ebenerdigen Verkaufsfläche von 3200 Quadratfuß und einem unterirdischen Aufzuchtbereich von 3000 Quadratfuß. Die Verkaufsfläche wird nur zum Teil genutzt; mit fünf Mitarbeitern vor Ort wird derzeit ein Nettoumsatz von rund 35.000,00 US-Dollar pro Monat erzielt. Der Aufzuchtbereich kam bisher noch nicht zum Einsatz, obwohl eine Aufzuchtlizenz vorhanden ist; der Aufzuchtbereich soll umgehend in Betrieb genommen werden.

Marapharm hat eine neue Webseite entwickelt, die einsatzbereit ist und unmittelbar nach Abschluss der Transaktion ins Netz gestellt werden kann. Marapharm hat ein eigenes Bud Tender-Seminar entwickelt; alle Mitarbeiter werden entsprechend ausgebildet, um die Kunden fachgemäß bedienen zu können und profunde Kenntnisse darüber zu erwerben, welche Produkte als Genussmittel verwendet werden und welche sich für medizinische Zwecke eignen.

Die Ausgabestelle bietet uns ein ganzheitliches Modell für Aufzucht, Produktion und Verkauf von Cannabisprodukten; dass die Stadtverwaltung die Anlage nun für den Verkauf von Marihuana für Genussmittelzwecke freigegeben hat, ist eine tolle Nachricht. Mit 1. Januar 2018 besteht in Kalifornien die Möglichkeit, die Lizenz für medizinisches Marihuana in eine Lizenz für Marihuana als Genussmittel umzuwandeln, freut sich Linda Sampson, CEO von Marapharm.

REFERENZMATERIAL ZUR PRESSEMELDUNG

Am 27. November 2017 gab Marapharm bekannt, dass das Unternehmen eine Vereinbarung zum Kauf einer in Betrieb befindlichen Ausgabestelle in Desert Hot Springs (Kalifornien) für 1,6 Millionen US-Dollar unterzeichnet hat, für welche die folgenden Bedingungen gelten: Eine Barkaution in Höhe von einhundertsechzigtausend US-Dollar (160.000,00 $) wurde nach Erfüllung der Auflagen an den kalifornischen Anwalt von Marapharm übergeben und sollte bei einem Treuhänder, der vom Käufer ausgewählt wird, hinterlegt werden. Unmittelbar nach Erfüllung der Auflagen durch den Käufer am bzw. um den 15. November 2017 konnte der Käufer diese Kaution nicht mehr rückfordern. Bei Abschluss hat der Käufer eine Million vierhundertvierzigtausend US-Dollar (1.440.000,00 $) zu entrichten. Die Transaktion wird abgeschlossen, sobald alle regulatorischen Angelegenheiten erledigt wurden (bis spätestens 31. Dezember 2017).

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.
www.marapharm.com

Marapharm ist ein an der Canadian Stock Exchange notiertes Unternehmen, das in erster Linie auf die Produktion von Cannabis für medizinische Zwecke und als Genussmittel spezialisiert ist und Betriebsstätten in der kanadischen Provinz British Columbia besitzt. Seit 2016 konnte das Unternehmen seine Präsenz mit Produktionsstandorten in den wichtigsten US-Bundesstaaten Washington, Nevada und Kalifornien rasant ausbauen und bemüht sich aktiv um Expansionsmöglichkeiten rund um den Globus.

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WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE ÜBER:
www.marapharm.com oder Linda Sampson, CEO, 778-583-4476 info@marapharm.com

SOZIALE MEDIEN:
Facebook: facebook.com/marapharm
Twitter: twitter.com/marapharm
Webprogramm: marapharm.tv

BÖRSEN:

Die Aktien von Marapharm notieren in Kanada unter dem Börsenkürzel MDM an der CSE, in den USA unter dem Börsenkürzel MRPHF an der OTCQB sowie in Europa unter dem Börsenkürzel 2M0 an der Frankfurter Börse. Die Aktien von Marapharm werden auch an anderen renommierten europäischen Marktplätzen wie etwa Stuttgart, Tradegate, L & S, Quotnx, Düsseldorf, München und Berlin gehandelt.
Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

ENGAGEMENT IN DER MARIHUANABRANCHE:

Die guten Beziehungen zu an der kanadischen Börse (CSE) notierten Unternehmen bleiben aufrecht, solange diese die von den Regulierungsbehörden verlangten Auskünfte erteilen und die anwendbaren Lizenzierungsanforderungen sowie die rechtlichen Bestimmungen erfüllen, die in dem Bundesstaat, in dem sie tätig sind, anwendbar sind.

Marapharm besitzt Marihuanalizenzen in Kalifornien und Nevada. Marihuana wurde in beiden Bundesstaaten legalisiert, ist gemäß der US-Bundesgesetzgebung jedoch weiterhin illegal, auch wenn die Vollstreckung der US-Bundesgesetzgebung gegen Marihuana im Wandel begriffen ist. Aktionäre und Investoren müssen sich dessen bewusst sein, dass negative Vollstreckungsaktionen Auswirkungen auf ihre Investitionen haben könnten und dass die Fähigkeit von Marapharm, Zugang zu privatem und öffentlichem Kapital für die Fortsetzung der laufenden Betriebe zu erhalten, betroffen oder nicht mehr gegeben sein könnte. Marapharm führt seine Geschäfte gemäß der staatlichen Gesetzgebung und im Einklang mit den Lizenzierungsanforderungen durch.

Kopien der Lizenzen wurden auf der Webseite von Marapharm veröffentlicht. Marapharm wendet interne Konformitätsverfahren an und verfügt über auf Konformität fokussierte Anwälte, die in den jeweiligen Rechtsprechungen tätig sind, um kontinuierlich zu überprüfen, ob es zu Gesetzesänderungen hinsichtlich der Konformität mit staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen gekommen ist. Diese Anwaltskanzleien informieren über etwaige erforderliche Änderungen unserer Bestimmungen und Verfahren hinsichtlich der Konformität in Kanada und den USA.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter erwarten, fortsetzen, schätzen, rechnen mit, könnten, werden, planen, sollten, glauben und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
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