Ein Richterhammer (Symbolbild).
Montag, 08.01.2018 16:30 von | Aufrufe: 423

Landgericht: Niki-Insolvenzverfahren sollte in Österreich laufen

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

BERLIN (dpa-AFX) - Das Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki muss in Österreich geführt werden, nicht wie geplant in Deutschland. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Geht binnen vier Wochen keine Beschwerde gegen den Beschluss ein, wird er rechtskräftig, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Das Fluggastportal Fairplane hatte gegen die Ansiedlung des Verfahrens beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vergangene Woche Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht hatte seine Auffassung, zuständig zu sein, bekräftigt und die Beschwerde an das Landgericht verwiesen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen IAG -Konzern hinfällig machen. Flöther war am Montag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der zu IAG gehörende spanische Billigflieger Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit, um Niki in der Luft zu halten. 740 der 1000 Mitarbeiter sollen übernommen werden./bf/DP/tos


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