Eine Stadt im Landkreis Göttingen.
Donnerstag, 03.11.2016 15:49 von | Aufrufe: 199

Kommunen: Neue Regeln für Unterhaltsvorschuss später in Kraft setzen

Eine Stadt im Landkreis Göttingen. © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Die Kommunen haben Bund und Länder aufgefordert, die für 1. Januar 2017 geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zu verschieben. Ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werde, könne nicht zwei Wochen später ausgeführt werden, warnten die kommunalen Spitzenverbände am Donnerstag in Berlin. "Das geht personell und organisatorisch nicht." Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen voll ausgeglichen werden.

Um Alleinerziehende besser abzusichern, soll der Staat einspringen, wenn ein Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt. Mitte Oktober hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Einigung zu den Finanzbeziehungen beschlossen, ab Januar die Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Auch soll die Dauer der Zahlungen nicht mehr zeitlich beschränkt werden. Am Donnerstag wollte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) mit den Chefs der Staatskanzleien beraten.

Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Bliebe es bei dieser Aufteilung, müsste der Bund künftig 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro.

Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" schlägt der Bund vor, die Mehrkosten zur Hälfte zu tragen. Der Bund könnte demnach auf seinen Anteil beim sogenannten Rückgriff verzichten. Gemeint ist das Geld, das Länder und Kommunen Alleinerziehenden per Unterhaltsvorschuss auslegen, sich dann aber zurückholen sollen - zumeist von säumigen Vätern. Dieser Rückgriff scheitert aber oft.

Das Fraunhofer-Institut rechnet nach Angaben der Verbände mit einer Zunahme der Leistungsbezieher von rund 450 000 auf 710 000. Städte, Landkreise und Gemeinden hingegen erwarteten eine Verdoppelung./sl/DP/mis


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