Das Ganze erinnert ein bisschen an Radio Erivan. So haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun festgestellt, dass im Falle von Enteignungen „im Prinzip“ die Möglichkeit besteht, die EU-Kommission und die EZB auf Schadenersatz zu verklagen. Dann muss aber nachgewiesen werden, dass sich die Behörden falsch verhalten haben. Außerdem müssen Kläger einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer rechtswidrigen Entscheidung und ihrer persönlichen Enteignung nachweisen. Diesen Umstand nachzuweisen, dürfte einem Geschädigten schwerfallen – erst recht, wenn ein Zusammenbruch des Finanzsystems als Gegenargument ins Treffen geführt wird. „Im Prinzip“ wäre es damit unmöglich, sich Schadensersatz zu erstreiten.
Im konkreten Fall sind mehrere Kläger aus Zypern mit Beschwerden um die Bankenrettung in der Euro-Krise vor dem EuGH gescheitert. Ihre Einlagen hatten bei der Umstrukturierung des zyprischen Finanzsektors 2013 erheblich an Wert eingebüßt. Daher forderten sie nun unter anderem Schadensersatz. Die EU-Kommission habe mit ihren Maßnahmen im Sinne des Gemeinwohls der EU gehandelt, urteilte der EuGH in Luxemburg. Es sei um die Stabilität des Bankensystems im Euro-Raum gegangen.
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