Freitag, 22.09.2017 07:27 von Markus Miller | Aufrufe: 351

Verkaufen Sie für 100 Euro Ihr Stimmrecht zur Bundestagswahl?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenige Tage, oder fast Stunden vor der Bundestagswahl 2017 widme ich mich einem sehr interessanten Thema. Der Frage nach dem Kauf von Wählerstimmen bzw. der Käuflichkeit des Stimmrechts. Der An- und Verkauf von Wählerstimmen ist in Deutschland laut Strafgesetzbuch, §108b und §108e StGB, gesetzlich verboten.Doch würden die Deutschen ihr Stimmrecht zur Bundestagswahl 2017 verkaufen? Und wenn ja, zu welchem Preis? Das Finanzportal Vexcash hat sich dazu mit dem Umfrageinstitut mafo in der Bevölkerung umgehört. Für die meisten kommt ein Verkauf demnach unter keinen Umständen infrage.
Zwei Drittel der Deutschen verkaufen ihre Stimme nicht

Die gute Nachricht zuerst: 66 Prozent der Deutschen würden ihre Stimme unter keinen Umständen verkaufen. Besonders resistent gegen den Mammon: Frauen. Drei Viertel der weiblichen Befragten schließen einen Verkauf ihrer Stimme kategorisch aus. Bei den Männern würde fast jeder Zweite (44 Prozent) hingegen sein Recht zur Mitbestimmung gegen eine finanzielle Gegenleistung hergeben.

Jüngere Menschen neigen zum Verkauf

Bei genauerer Betrachtung der Ergebnisse fällt auf, dass besonders mit sinkendem Alter der Verkauf in Betracht gezogen wird. So gaben knapp 80 Prozent aller über 46-Jährigen an, ihre Stimme nicht zu verkaufen. Zwischen 31 und 45 Jahren sind es immerhin noch rund 60 Prozent. In der jüngeren Altersklasse, zwischen 18 und 30 Jahren, gibt nur noch die Hälfte aller Befragten ihre Stimme als Unverkäuflich an. Jeder Zweite würde sich demnach seinem Stimmrecht einmalig für 2.000 Euro oder weniger entsagen.

Jüngere Menschen verkaufen schon für 100 Euro

Nur für eine Minderheit von 34 Prozent der Befragten käme ein Verkauf ihrer Stimme infrage. Doch zu welchem Preis? Zur Auswahl standen 100, 250, 500, 1000 und 2000 Euro. Rund 20 Prozent der Verkaufswilligen würden dabei ihre Stimme bereits für 100 Euro abgeben – vor allem Befragte aus der Altersklasse 18-30 Jahre gaben dabei diesen Wert an. Für eine Gegenleistung von 250, 500 und 1.000 Euro konnten sich insgesamt knapp 30 Prozent begeistern. Etwa 50 Prozent aller Befragten würden ihre Stimme für die Summe von 2.000 Euro verkaufen. Auch hier führen die 18-30-Jährigen die Ergebnisse an.
Viele Grüße

Markus MillerGeschäftsführerGEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.

PS: Wer sich den Gesetzen nicht beugen will, muss die Gegend verlassen in denen sie gelten. Nach dem Vorbild von Johann Wolfgang von Goethe finden Sie umfassende Analysen und Empfehlungen in diesem Kontext in meinem aktuellen Buch "Die Welt vor dem Geldinfarkt".

Über den Autor

RSS-Feed


GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U.
Markus Miller (1973) hat langjährige Erfahrungen bei international tätigen Banken und Beratungsfirmen in Österreich, Liechtenstein sowie der Schweiz gesammelt. Der renommierte Analytiker ist Gründer und Geschäftsführer des spanischen Medien- und Consultingunternehmens GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. mit Sitz auf der Baleareninsel Mallorca. In dieser Funktion koordiniert er ein internationales Informations- und Kommunikations-Netzwerk von Wirtschafts- und Finanzexperten, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Sein Unternehmen betreibt die Internetplattform www.geopolitical.biz.

Das neue Buch von Markus Miller trägt den Titel „Die Welt vor dem Geldinfarkt“. Markus Miller ist Chefanalyst und Chefredakteur des renommierten Wirtschaftsmagazins „Kapitalschutz vertraulich“. Über sein Portal www.geopolitical.biz haben Sie die Möglichkeit ein kostenloses 30-Tage-Testabo von Kapitalschutz vertraulich unverbindlich anzufordern!
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.