Die Tower Bridge in London.
Montag, 15.01.2018 14:06 von | Aufrufe: 480

Keine Staatsrettung: Britischer Baukonzern Carillion wird abgewickelt

Die Tower Bridge in London. pixabay.com

LONDON (dpa-AFX) - Der britische Bauriese CARILLION ist am Ende. Das Unternehmen beantragte am Montag seine sofortige Zwangsauflösung, nachdem Verhandlungen mit Banken und der britischen Regierung über eine Übergangsfinanzierung gescheitert waren, wie Carillion mitteilte. Der Konzern beschäftigt rund 20 000 Menschen in Großbritannien und erzielte 2016 einen Umsatz von 5,2 Milliarden Pfund (damals rund 6,1 Mrd Euro).

Das Unternehmen ist nicht nur im Bausektor tätig, sondern bietet auch zahlreiche Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Wartung an. Dabei ist es ein großer Auftragnehmer der britischen Regierung. Wie die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf das Unternehmen berichtete, liefert Carillion täglich mehr als 32 000 Schulessen aus und ist für Hausmeister-Dienstleistungen von 875 Schulen verantwortlich. Im Bausektor erhielt Carillion erst im vergangenen Sommer den Auftrag, an einer neuen Hochgeschwindigkeitsstrecke mitzubauen.

Die Regierung werde nach der Insolvenz weiterhin alle öffentlichen Dienstleistungen aufrecht erhalten, teilte Premier Theresa Mays Kabinettschef David Lidington mit. "Es ist bedauerlich, dass Carillion nicht in der Lage war, passende Lösungen mit seinen Gläubigern zu erzielen", sagte er. "Aber von den Steuerzahlern kann nicht erwartet werden, eine private Firma zu retten."/bs/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

-  
0,00%
Carillion Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Carillion Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News