Kartellamt verbietet Exklusiv-Vereinbarungen

Montag, 04.12.2017 14:59 von Handelsblatt - Aufrufe: 215

Die Kartellwächter haben CTS Eventim erneut ein Verbot auferlegt. Sie untersagten dem Ticketvermarkter Exklusivvereinbarungen mit Veranstaltern. Bedeutende Kontingente würden nun für den Vertrieb durch Konkurrenten geöffnet.

Der Bundeskartellamt hat den Ticketvermarkter CTS Eventim erneut in seine Schranken verwiesen. Nach dem Übernahmeverbot der Konzertagentur Four Artists untersagte die Behörde dem Unternehmen nun Exlusivvereinbarungen mit Vorverkaufsstellen und Veranstaltern von Live-Konzerten und Festivals, wie das Bonner Amt am Montag mitteilte.

„CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Daher unterliege das Unternehmen kartellrechtlich besonderen Pflichten. „Soweit CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutzt das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbers aus“, so Mundt.

Durch das Verbot der Exklusivvereinbarungen würden nun bedeutende Ticketkontingente für den Vertrieb durch konkurrierende Ticketsysteme geöffnet. Die Wettbewerbshüter waren seit 2015 dem Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nachgegangen.

Im November hatte die Behörde der Übernahme der Konzertagentur Four Artists durch den Ticketvermarkter CTS einen Riegel vorgeschoben. Mit dem Zukauf „würde das Unternehmen Kontrolle über weitere, relevante Ticketkontingente erhalten und seine Marktposition weiter ausbauen“, hatte Mundt die Entscheidung begründet.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

82,40
+0,06%
CTS Eventim Realtime-Chart