STUTTGART/BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat am Mittwoch bundesweit Büros von insgesamt acht Pharmagroßhändlern durchsucht - darunter auch Gehe und Phoenix. Die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass die Großhändler untereinander wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen hätten, sagte ein Kartellamtssprecher am Donnerstag. Zuvor hatte die "Braunschweiger Zeitung" über die Aktion berichtet.
Nach Angaben des Kartellamts beteiligten sich insgesamt 50 Mitarbeiter der Wettbewerbsbehörde an den Durchsuchungen. Sie wurden von örtlichen Polizeikräften unterstützt. Es gehe vor allem um den Verdacht, dass die Großhändler sogenannte Kundenschutzabsprachen getroffen haben könnten, bei denen Unternehmen den Markt untereinander aufteilen und vereinbaren, einander keine Kunden abzuwerben. Mit den Durchsuchungen sollten Beweismittel sichergestellt werden, "die den Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bestätigen oder entkräften können", betonte der Sprecher.
Durchsucht wurden unter anderem Büros der Branchengrößen Gehe, Phoenix und Sanacorp, wie Firmensprecher bestätigten. Sanacorp-Sprecher Matthias Dehmel sagte, das Unternehmen sei von der Aktion völlig überrascht worden. "Wir arbeiten in vollem Umfang kooperativ mit den Behörden zusammen, weil auch uns daran gelegen ist, den ungeheuerlichen Vorwurf aus der Welt zu schaffen."
Ein Phoenix-Sprecher berichtete, dass Geschäftsräume des Pharmahändlers in Mannheim, München und Fürth durchsucht worden seien. Auch Phoenix und Gehe kündigten an, die Untersuchungen vollumfänglich unterstützen zu wollen./rea/ols/DP/fbr
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.