Kabinett billigt Atommüll-Gesetzespaket

Mittwoch, 19.10.2016 12:00 von Handelsblatt - Aufrufe: 323

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Zwischen- und Endlagerung von Atommüll auf den Weg gebracht. Über Details des Gesetzes wurde bis zuletzt mit den Energiekonzernen gefeilscht.

Mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg hat die Bundesregierung die Weichen für einen Milliardenpakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten gestellt. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, um sich mit den Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW über die Finanzierung des Atomausstiegs abschließend zu verständigen.

Geplant ist, dass der Staat den Unternehmen die Verantwortung für die Atommüll-Endlagerung abnimmt. Dafür müssen sie gut 23 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überweisen. Für Stilllegung und Abriss bleiben die Unternehmen verantwortlich. Zustimmen müssen noch Bundestag und Bundesrat. Auch die EU-Kommission muss prüfen, ob es sich um unerlaubte Beihilfen handelt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hofft, dass das Gesetz noch im Winter in Kraft tritt. Bislang ist dies für Anfang Januar geplant.

Mit dem Gesetzespaket wird ein Vorschlag einer Expertenkommission umgesetzt. Danach sollen die vier Stromkonzerne ab Januar bis zum Jahr 2022 rund 23,5 Milliarden Euro bar in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll in den nächsten Jahrzehnten managen soll. Das Geld stammt aus dem Finanzpolster der Unternehmen, den sogenannten Rücklagen, und enthält auch einen Risikozuschlag von fast 6,2 Milliarden Euro.

Im Gegenzug für den Milliarden-Risikoaufschlag können sich die Unternehmen von einer Haftung bis in alle Ewigkeit „freikaufen“ - dieses Risiko würde dann beim Steuerzahler liegen. Je später die Konzerne überweisen, desto teurer wird es für sie. Die zu überweisende Summe fällt geringer aus, als nach dem Kommissionsvorschlag fällig wäre. Auch sollen längere Ratenzahlungen bis Ende 2026 ermöglicht werden. Daher ist fraglich, ob es bei dem Zeitplan bleibt.

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