NEU DELHI (dpa-AFX) - Indien will mit Hilfe ausländischer Firmen neue einsitzige Kampfjets im eigenen Land bauen. Mehrere Hersteller seien gebeten worden, Angebote vorzulegen, hieß es am Mittwoch aus Kreisen des Verteidigungsministeriums in Neu Delhi. Nach Medienberichten geht es vornehmlich um den US-Konzern Lockheed Martin (Lockheed Martin Aktie) und seinen Jet F-16 sowie den schwedischen Hersteller Saab, der die Gripen herstellt.
Nach Schätzungen von Experten braucht die indische Luftwaffe mehr als 100 Kampfflugzeuge, um ihre Flotte zu erneuern, und könnte 12 bis 16 Milliarden Dollar (Dollarkurs) (11 bis 15 Milliarden Euro) dafür ausgeben. Berichten zufolge gestaltet sich das Vorhaben aber wegen der Forderung nach überwiegender Fertigung in Indien als schwierig.
Erst im September hatte Indien einen Kaufvertrag für 36 Jagdbomber des Typs Rafale im Gesamtwert von rund 7,75 Milliarden Euro mit Frankreich unterzeichnet. Die Maschinen sollen nach Indien geliefert werden. Ein größeres Projekt zum Kauf von 126 Rafale des Herstellers Dassault Aviation war geplatzt, weil Indien auf eine Montage von 108 Maschinen in Indien bestand.
Luftwaffenchef Arup Raha hatte Journalisten bereits Anfang Oktober gesagt, dass Indien Angebote von Boeing (Boeing Aktie) , Lockheed Martin und Saab erhalten habe. Lockheed Martin hatte im August angeboten, die Produktion seiner F-16 (Block 70) nach Indien zu verlegen, sollte sich die indische Luftwaffe für das Modell entscheiden. Zuletzt hatte Indien 1996 - vor 20 Jahren - Kampfjets aus Russland gekauft./su/gma/DP/she
Kurzfristig positionieren in Boeing Co. | ||
VV85YN
| Ask: 1,66 | Hebel: 4,33 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.