ifa systems AG: Folgepflichten im Basic Board / Open Market

Freitag, 05.05.2017 16:45 von DGAP - Aufrufe: 182

DGAP-News: ifa systems AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Quartals-/Zwischenmitteilung ifa systems AG: Folgepflichten im Basic Board / Open Market 05.05.2017 / 16:39 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Pressemitteilung

Folgepflichten im Basic Board / Open Market Emittentenmitteilung

- Nach Auflösung des Entry Standards zum 28. Februar 2017 hat sich die ifa systems AG entschlossen, nicht in das neue Börsensegment "Scale" zu wechseln.

- Die Aktien des Unternehmens sind weiterhin am "Open Market" an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

- Die sich durch den Verbleib im Open Market ergebende verringerte Publizitätspflicht wird das Unternehmen nicht davon abhalten, auch zukünftig die gewohnt hohe Transparenz - mit gewissen Ausnahmen - freiwillig zu erfüllen.

Frechen, 5. Mai 2017. Der Vorstand der ifa systems AG hat sich entschlossen, nicht in das neu geschaffene Börsensegment "Scale" zu wechseln. Vielmehr folgt die ifa systems AG zukünftig dem Regelwerk der DBAG für den Freiverkehr/Open Market. Börsennotiert ist die ifa systems AG seit Juli 2005. Der Vorstand ist sich der Verantwortung gegenüber den Aktionären bewusst. Insbesondere wird die Gesellschaft auch zukünftig eine hohe Transparenz auf freiwilliger Basis erfüllen und die Liquidität der Aktie stets im Auge behalten. Entsprechende Vorkehrungen sind im Unternehmen getroffen.

Die ifa systems AG ist u.a. im internationalen Projektgeschäft tätig. Hohe Umsatzschwankungen durch Projektverzögerungen sind ein wesentliches Merkmal. Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand in Absprache mit dem Aufsichtsrat dazu entschlossen, zukünftig keine unterjährigen Ergebnisse (Quartalsmeldungen) mehr zu veröffentlichen. Vielmehr wird der Vorstand zur Wahrung hoher Transparenzstandards eine proaktive Rolle verfolgen und insbesondere regelmäßig an Investorenveranstaltungen teilnehmen.

Der Mehrheitsaktionär der ifa systems AG, die Topcon Corp., ist an der "First Section" der Tokioter Wertpapierbörse notiert (7732.T). In diesem Segment ist der höchste Transparenzgrad an japanischen Wertpapierbörsen zu erfüllen. Ebenso hohe Anforderungen werden an die Corporate Governance gestellt. Der Mehrheitsaktionär fordert eine ebensolche Haltung auch gegenüber seiner Beteiligung bei der ifa systems AG ein.

Am 9. Mai 2017 wird das Management eine Unternehmensvorstellung im Rahmen der DVFA Frühjahrskonferenz abgeben und interessierten Investoren die Ausrichtung und die Geschäftsfelder erläutern.

ifa systems AG Der Vorstand


05.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ifa systems AG
Augustinusstraße 11 b
50226 Frechen
Deutschland
Telefon: +49 (0)2234 93367-0
Fax: +49 (0)2234 93367-30
E-Mail: info@ifasystems.de
Internet: www.ifasystems.de
ISIN: DE0007830788
WKN: 783078
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt
 
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570683  05.05.2017 

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