HV-Bekanntmachung: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Donnerstag, 04.05.2017 15:05 von DGAP - Aufrufe: 116

DGAP-News: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 04.05.2017 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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Nucletron Electronic Aktiengesellschaft München - ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 - Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet am Freitag, 7. Juli 2017 um 10:00 Uhr im Hotel Marriott, Berliner Straße 93, 80805 München, statt (Einlass ab 09:30 Uhr).

I. Tagesordnung und Beschlussvorlage

TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)

Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG und den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, den zusammengefassten Lagebericht für die Nucletron Electronic AG und den Konzern einschließlich des darin enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich.

Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert und stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter

http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html

zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung, sie liegen während der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Diese Unterlagen liegen ab diesem Zeitpunkt auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Gärtnerstraße 60, 80992 München, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Das Verlangen ist an die unten für Gegenanträge genannte Anschrift zu richten.

Entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt keiner Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 20. April 2017 gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.005.128,15 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 10. Juli 2017, insgesamt EUR 560.868,40, und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 9.444.259,75 auf neue Rechnung.

 
Gesamtbetrag der Dividende EUR 560.868,40
Vortrag auf neue Rechnung EUR 9.444.259,75
Bilanzgewinn EUR 10.005.128,15

Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende, verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 20. März 2017, dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 Stückaktien.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn entsprechend.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und deren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

TOP 6 Beschlussfassung über die Anpassung der §§ 12 Abs. 1 (Ort und Einberufung) der Satzung.

Die Satzungsregelung zum Ort der Hauptversammlung soll angepasst werden

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 12 Abs. 1 der Satzung (Ort und Einberufung) wird wie folgt neu gefasst:

'(1)

Die Hauptversammlung findet nach Wahl des Einberufenden am Sitz der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder am Sitz eines der Konzernunternehmen statt.'

II. Angaben zur Einberufung

1.

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktien

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342 Stückaktien (Aktie). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.804.342 Stück (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes).

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Anmeldung

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung der Nucletron Electronic AG die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig, das heißt spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ), angemeldet und einen von einem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende Adresse übermittelt haben:

per Post: Nucletron Electronic AG, c/o Commerzbank AG, GS-MO 3.1.1 General Meetings, 60261 Frankfurt am Main
per Fax: +49 (0)69 1362 6351
per E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 16. Juni 2017 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder der Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, so kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Freie Verfügbarkeit der Aktienn.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfüge

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG iVm § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institute, wie etwa Aktionärsvereinigungen, können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.

Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Dieses Formular steht den Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html

zur Verfügung und kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert werden:

per Post: Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01 80, 80971 München
per Fax: +49 (0)89 1490 0211
per E-Mail: aktie@nucletron.de

Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch Übermittlung des Nachweises zum 6. Juli 2017, 24:00 Uhr MESZ an die vorgenannten Kontaktdaten nachgewiesen werden.

4.

Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftserlangen Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 3 Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. mindestens seit 6. April 2017, sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Nucletron Electronic AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 6. Juni 2017, 24:00 Uhr MESZ zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an folgende Adresse:

per Post: Vorstand der Nucletron Electronic AG, Postfach 50 01 80, 80971 München

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html

bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG:

Aktionäre können der Gesellschaft begründete Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen zu richten

per Post: Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01 80, 80971 München
per Fax: +49 (0)89 1490 0211
per E-Mail: aktie@nucletron.de

Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis zum 22. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ) bei der oben genannten Adresse eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html

veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der Internetadresse

http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html.

5.

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetadresse der Gesellschaft unter

http://www.nucletron.ag/investor-relations/hauptversammlung.html

zugänglich, auf der sich auch die Informationen gemäß § 124a AktG finden. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Die Einberufung der Hauptversammlung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat im Bundesanzeiger veröffentlicht und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

 

München, im Mai 2017

Nucletron Electronic AG

Der Vorstand


04.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Gärtnerstraße 60
80992 München
Deutschland
E-Mail: aktie@nucletron.de
Internet: http://www.nucletron.ag
ISIN: DE0006789605
WKN: 678960
Börsen: Auslandsbörse(n) München, Stuttgart, Frankfurt
 
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570185  04.05.2017 

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