HV-Bekanntmachung: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.12.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Donnerstag, 29.10.2015 15:10 von DGAP - Aufrufe: 378

KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.10.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, hiermit laden wir Sie zu der am Mittwoch, dem 9. Dezember 2015 um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im Steigenberger Hotel Hamburg 8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs' Heiligengeistbrücke 4 20459 Hamburg stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von EUR 3.856.534,49 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2010 war Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp für fünf Jahre zum Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG gewählt worden. Daher endet die Berufung Herrn Prof. Dr. Kottkamps turnusgemäß mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, so dass die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich ist. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Berater, Großhansdorf, für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Prof. Dr. Kottkamp hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren seiner Aufsichtsratstätigkeit - davon im Geschäftsjahr 2010/2011 als Vorsitzender des Aufsichtsrats - sehr um die KROMI Logistik AG verdient gemacht und war mit seiner profunden Erfahrung und Vernetzung im Maschinenbausektor ein wertvoller Impulsgeber im Gremium des Aufsichtsrats und Gesprächspartner des Vorstands. Herr Prof. Dr. Kottkamp war langjährig Vorsitzender des Vorstands bzw. der Geschäftsführung in großen Unternehmen des deutschen Maschinenbaus. Heute ist er Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Lloyd Fonds AG, Hamburg, (Aufsichtsratsvorsitzender) * Basler AG, Ahrensburg, (Aufsichtsrat) * Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG, Hamburg, (Aufsichtsrat) * Mackprang Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, (Beiratsvorsitzender) * ACTech GmbH, Freiberg, (Beiratsvorsitzender) * C. Mackprang jr. GmbH & Co. KG, (Mitglied im Beirat) Herr Prof. Dr. Kottkamp ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden, zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen. Unterlagen Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie die Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kromi.de im Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 22419 Hamburg, Tarpenring 11, und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 4.124.900,- und ist eingeteilt in 4.124.900 Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 4.124.900. Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis spätestens 2. Dezember 2015 (24:00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben: KROMI Logistik AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS CA / CS Am Markt 14-16 28195 Bremen Telefax: +49 (0) 421 - 36 03 - 153 Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dies ist der 18. November 2015, 0:00 Uhr, (Record Date) beziehen und muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht werden. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und sollen den Aktionären die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erleichtern. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung; für diese ist der tatsächliche Aktienbesitz am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre können zur Vollmachterteilung die Formulare verwenden, die sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen abzustimmen. Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per E-Mail an die im Formular genannte Adresse übermittelt werden. Diese Adresse lautet: Hauptversammlung2015@kromi.de Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind bis zum Ablauf des 8. Dezember 2015 (eingehend) an die im Formular genannte Anschrift zu senden. Diese Anschrift lautet: KROMI Logistik AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 - 30 90 37 - 4675 E-Mail: Hauptversammlung2015@kromi.de Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Stimmrechtsvertretung sinngemäß. Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 8. November 2015 (24:00 Uhr) zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist an folgende Adresse zu richten: KROMI Logistik AG Tarpenring 11 22419 Hamburg Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.kromi.de im Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten KROMI Logistik AG Tarpenring 11 22419 Hamburg Telefax: +49 (0) 40 - 53 71 51 97 E-Mail: Hauptversammlung2015@kromi.de Bis spätestens zum Ablauf des 24. November 2015, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter www.kromi.de im Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich gemacht. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Hamburg, im Oktober 2015 DER VORSTAND 29.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: KROMI Logistik AG Tarpenring 11 22419 Hamburg Deutschland E-Mail: info@kromi.de Internet: http://www.kromi.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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